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solch« Anstalten zur Aufhebung dieses so verderblichen Hebels Vor-kehren, dessgleiclien von Niemand Anderem mit solcher Exactitudeprakticirt werde. Dannenhero man erhoffe, sie werden es freund-nachbarlich besser zu begreifen und den erkannten Bando gegendie Eidtgenossenschaft, wiederum aufzuheben beliebet sein, welchesdenen Herren Deputaten Ihrer hohen Herren Committenten zuhinterbringen erfreulich sein und solchen zu grossem freundnach-barlichem Gefallen gereichen werde. Wenn nun durch diese undmehrere begriinnte Vorstellungen die Wiederaufhebung des Bandoerzielt werden möchte, so könne es hierbei sein erwünschtes Ver-bleiben haben, ergebe sieb aber das Widerspiel, so sollten zumahlendie Herren Deputaten der Fürsten hierinnen führende eigentlicheAbsichten zu sundiren und endlich so viel zu erhalten trachten,dass dennoch der Pass vor die Eidtgenossenschaft in dem Landgewachsener Fabrikate und appretirter Waaren in das Reich offenbehalten werden möchte.“
Unterschriften der Commissionsmitglieder: Statthalter Ilirzel,Landvogt Schweizer, Oberst-Zunftmeister Burkhardt, Deputat Har-der, Hofmeister Piintner, Bürgermeister Hochreuter.
Das stolze Bern, das früher für Zurückweisung aller franzö sischen Waaren gewesen, scheint nach und nach in französischemInteresse bearbeitet worden zu sein und sendet folgende scharfeInstruction seinen Tagsatzungsgesandten nebst einer deutlichenDrohung für Deutschland :
„Nachdem wir über den Inhalt Eures Schreibens, dasjenige enthaltend,wie der vom schwäbischen Kreyss gegen löbliche Eidtgenossenschaft publi-cirte Bando in der eidtgenössischen Session angesehen und was für Reme-durmittel durch die verordnete Commission proponirt worden, alle erforder-liche Reflexion walten lassen, haben wir befunden, dass, wenn der schwäbischeKreyss unserer und übriger an Frankreich gränzender Orten gemachte exacteAnstalten zur Bewachung der Frontieren ohnparteilich beurtheilen, dass sienicht Grund noch Ursach finden werden, die an Frankreich gräntzende Ortder nicht genügsamen Huet zu beschuldigen, noch ihnen entweder das ohn-mittirte Verbolt aller französischen Waaren zuzumuthen oder aber vorliegen-den Fahls die Sperr gegen die Eidtgenossenschaft (wie aber von dem Kreissbeschehen) zur Hand zu nemmen. Inmassen solches uns allerlei Gedankenerwecket, dass andere Absich ten darun t er verborgen, das wir wohlmüssen geschehen lassen, weil entlieh solche die herseits gelegenen Ort umso viel nicht drücket, dieweilen aber laut Eurer unser fürsichligen Miträthund Ehrengesandten Schreiben dieses schwäbische Bando denen an das Reichglänzenden löbl. Orten um ein Mehreres empfindlich, so mögend wir denen-selben zu bezeugen, dass wir, zur Beförderung der Wohlfahrt jederzeitig auchdas Unsere beizutragen willig, gern den Consens geben, dass unsere Namenin denen beschehenden Repräsentationen gegen den Kreiss-Convent oder dessenausschreibenden zweien Fürsten gebraucht werden. Jedoch hielten wir da-