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Die Pestepidemien im Fürstbisthume Basel / von Dr. Schenker in Pruntrut
(Schweiz)
Entstehung
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für, dass ein Schreiben unter den gesambten eidlgenössiscben Orten dieserZeit sowohl als die Abschicknng Selbsten operiren könne, indem zu ver-mnlhen, dass über die eidlgenössiscben Repräsentationen, sie mögend denkreyssausschreibenden Fürsten schriftlich oder mündlich vorgebracht werden,selbige keinen Schluss fassen, sondern lediglich die Communication an dengesammten Kreyss Vorbehalten werden. Inmassen wir also unsere Namenallein zu einer schriftlichen Vorstellung, nicht aber zu einer Abschicknnggegeben haben wollen, der Meinung auch, dass in denen abgegebenen Schrei-ben die in unsern Mandaten und gethanen Vorsorgen begriffenen exacten An-stalten vorgestellt, mithin dann zu Gemütli geführt werden, wenn von Seitendes Kreysses auf dem Bando sollte inhärirt werden, dass solches eint- undandern löhl. Ort der Eidtgenossenschaft necessitiren könnte , sich mit Frank­ reich weiter einzulassen, jedoch wird dabei auch zu bedeuten sein, dassman sich hierseits weder in Negationen , Tractaten noch Vertröstungenralione einicher Enderung in unsern Sanitiitsanstulten nicht einzulassengedenke.

Auf diese stolze, Bern angemessene Instruction, antwortetendie bernisclten Tagsatzungsgesandten ihren gnädigen Herren unterdem 24. November:

Nachdem in unterschiedlichen Sessionen von dem von Seiten des schwä-bischen Kreysses ohnerwartet declarirtem Bando geredet, anbei dessen Be-schwerlichkeit umbständlich dargestellt, mithin geandet worden, wie eint-und andere löbl. Ort hart gedruckt sein würden, wenn sie nach dem Willendes schwäbischen Kreysses mit Frankreich völlig brechen sollten; als hatsolcher eine löbl. Session veranlasset, einen Ausschuss aus ihren Ehrenge-sandten zu verordnen, mithin selbigen aufzutragen, über die in gesammterSession hierüber gewaltete und eröffnete Gedanken als da sind: schreiben,schicken, oder den declarirten Bando ertragen, Ihre übrigen sentiments zu-sammenzutragen und aufgesetzt zu hinderbringen. Als wir nun auch zu so-thaner Untersuchung und Berathschlagung neben Zürich , Luzern , Basel undSt. Gallen vorgeschlagen worden, haben wir uns mit der hiezu nit habendenInstruction entschuldiget, anbey uns hierinnen gebrauchen zu lassen geweigert.Diesen Morgen nun hat gemelte Commission die ihnen aufgetragene Relationabgestattet, so in Beylag des Mehreren enthalten. Demnach nun die be-hörigen Relationen des Näheren darüber gemacht worden, hat man cinmüthigaussert uns rathsam zu seyn befunden, eine Deputation an die zwei auss-schreibenden Fürsten des schwäbischen Kreysses abzuschicken, dazu dannZürich , Basel und Abt St. Gallen verordnet worden, und wollten etliche derlöbl. Orte annoch die Sladt St. Gallen zugeben, so aber nit zu erhalten ge-wesen. Dieser Deputation nun soll obliegen, ermelte beyde Fürsten die vonlöbl. Eidtgenossenschaft, sonderheitlich aber denen an Frankreich grenzendenOrten haltende exacte Vigilanz und scharpfe ordre zu representiren, zu demEnde die von obigen Gränzorten vorkehrende und in Druck ausgebende An-stalten copialiter mit sich zu nemmen und auch das jüngsthin von Euer be-wusster zweier Silberballen halb manirte Decret nicht ohngcandet zu lassen,demnach ihnen die weitere Vorstellung dahin zu thun, dass bei solch ctablirtergenauer Aufsicht gegen Frankreich ein löbl. schwäbischer Kreyss sich in keineSorgen zu besorgen habe, dass das Uebel von Seiten einer löbl. Eidtgenos-senschaft ihnen werde zugebracht werden, mithin äusserstens zu insisliren,(lass dieser declarirte Bando gegen eine löbl. Eidtgenossenschaft möchte auf-gehoben werden und stehen solchem nach die Herren Ehrengesandten in derzuversichtlichen Hoffnung, es werde bei Ergebung solcher wahren Beschaffen-heit der Sache sothanes Ihr Ansuchen ingress finden oder wenigstens dahinbestimmt werden, dass dieser Bando suspendirt werde und bis auf nächsteZusammenkunft eines löbl. schwäbischen Kreysses, da dann bis dahin zu ver-Arehiv f. Geschichte d. Medicin u. med. Geographie. VII. Rd. 24