Der Strassburger Rat hatte allerdings mit dem Vorhanden-sein einer französischen Partei im Innern der Stadt zu rechnen;kein Geringerer als der Rektor Johann Sturm war ein Führerdieser Partei, derselbe Sturm, der gerade jetzt sich bei KönigHeinrich in Zabern aufhielt. Aber dem gegenüber entschied dasbestimmte Gefühl der Zugehörigkeit zum Reiche. Rat und Bür-gerschaft wussten, dass «nicht allein dem ganzen Rheinstrom,sondern deutscher Nation überhaupt an der Stadt Strassburg alsan einer stählernen Vormauer hoch und viel gelegen sei». DieReratungen mit den elsässischen Ständen über gemeinsame Ab-wehr der französischen Gefahr waren allerdings ohne Ergebnisgeblieben; aber Strassburg konnte sich auf die eigene Kraft ver-lassen. Es hatte seine Mauern verstärkt, das Vorgelände frei-gelegt, Proviant in die Stadt geschafft, eine Besatzung von fünf-tausend Landsknechten unter dem Befehle des Obersten Clausvon Hatstat geworben.
Bei dieser entschlossenen Haltung Strassburgs und bei demAusbleiben des deutschen Fürstenzuzugs sah König Heinrichschon nach wenigen Tagen die Erfolglosigkeit seines elsässischenUnternehmens. Am 8. Mai brach er von Zabern auf und kehrteüber Hagenau und Weissenburg zurück in sein Land.
Noch im gleichen Jahre 1552 bekam dieses vielgeprüfteund erprobte Strassburg nun auch seinen Kaiser zu sehen. Aufdem Zuge nach Metz , welche Stadt er wieder an das Reich zu-rückzuerobern gedachte, kam Karl durch Strassburg .
Bald darauf begann er die Niederlegung seiner Würden undHerrschaften, und unter seinem Bruder Ferdinand kam am25. September 1555 auf dem Reichstage zu Augsburg der Reli-gionsfriede zu Stande, der die Parität der beiden Bekenntnisseim Reichsrechte festsetzte und für die Territorien die Entschei-dung des Territorialherrn als massgebend erklärte.
In eben diesem Jahre 1555 vollendete Johann Sleidan inStrassburg das grosse Geschichtswerk der Periode.
Sleidan (der im Jahre 1506 zu Schleiden in der Eifel ge-borene Johann Philippi ) hatte als Humanist begonnen; aber einAufenthalt in Frankreich , in den Jahren 1533—1542, führte ihnzum jus, zu den Staatsgeschäften, in den Dienst der ein BündnisFrankreichs mit dem deutschen Protestantismus anstrebenden
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