gleichen Zeit wird der Kardinal zum Gouverneur und zum Ober-landvogt ernannt.
Da starb er am 9. März 1661, und König Ludwig führte nunallein, mit starker Hand, die Zügel des Regiments. Seine Art despolitischen Handelns wirkte vor allem auf das Verhältnis zumDeutschen Reiche. Er «denaturierte» das «klassische System»der Politik Richelieus und Mazarins. «Ses allies lui echapperentet bientöt le combattirent. II n’y eut plus en Allemagne de liguesque contre lui».
Der neue Kurs begann im Eisass mit Arrondierungen desGebietes. Im Jahre 1664 kaufte Frankreich von Baden die ihmnoch fehlende Hälfte der Herrschaft Landskron, im folgendenJahre soll es die obere Mundat des Bistums Strassburg erworbenhaben. Schon auf weitere Pläne deutete auch, dass es im Jahre1661 durch Erwerbung lothringischen Territoriums die Anlegungeiner Militärstrasse zwischen dem Untern Eisass und den franzö sischen Bistumsgebieten Metz und Verdun ermöglichte.
Von grösster Wichtigkeit für die Sache Frankreichs warauch die, unter direkter Einwirkung Frankreichs , im Jahre 1663zu Stande kommende Wahl des Franz Egon von Fürstenberg zum Bischof von Strassburg . Der frühere Inhaber dieses Bistums,Leopold Wilhelm von Oesterreich , war im Jahre 1662 gestorben;jetzt wurde dieser grosse deutsche Reichsstand, der ein halbesJahrhundert lang den Interessen Habsburgs gedient hatte, zurfranzösischen Klientel.
Wir übersehen vollends nicht, dass Frankreich einen aus-gezeichneten Vertreter hatte in dem durch Mazarin im Jahre1655 an die elsässische Intendanz berufenen Charles Colbert de Croissy , dem Bruder des grossen französischen Ministers. DieserColbert d’Alsace vor Allen hat die zentrale moderne Administra-tion im Eisass begründet; er ist der entschlossene Vertreter derköniglichen Autorität gewesen. «II regardait le travail comme unplaisir, puisqu’il contribuait ä la gloire de la France».
Die Gesinnung dieses Regimentes zeigt sich vor allem inseinem Auftreten gegenüber der Dekapolis.
Der Miinsterer Friedensvertrag hat an Frankreich dieReichslandvogtei über die zehn Städte übertragen, und zwar sollsie dem König gehören mit aller Oberhoheit (superioritas supre-
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