Neutralität, in deren Handhabung die Stadt nicht einmal frei,sondern jeder Nötigung ausgesetzt ist; eine Neutralität, die sieetwa auch von sich streift, um sie nach kurzem wieder aufzu-nehmen. In der Bedrängung und Erregtheit dieser Jahre wirdsogar die Möglichkeit eines Bündnisses mit den protestantischenKantonen der Schweiz erwogen; hiezu kommt es nicht, aber vonBern und Zürich erhält Strassburg im März 1673 mehrere Kom-pagnien zur Verteidigung seiner Neutralität.
Es ist ein Dasein, das keine Demütigung erlässt und bei demjedes höhere politische Gefühl dahingehen muss.
Zu dieser unausbleiblichen Demoralisation tritt immer mehrdas Gefühl völligen Verlassenseins. Es handelt sich um psycho-logische Momente, die für unsere Beurteilung des schliesslichenAusganges wichtiger sind als die Zeugnisse der politischen Ge-sinnung und Parteiung.
Die Einnahme der Rheinschanze und Brücke durch dieSoldaten Crequi’s im Juli 1678 bewirkte zum letzten Mal eineHilfeleistung des Reiches; kaiserliche Truppen wurden in die Stadtgelegt. Aber das Jahr des Friedens von Nymwegen und der Vor-bereitung der Reunionen liess auch Strassburg fühlen, was jetztFrankreich vermochte. In Ausführung des Friedensvertrages hattedie kaiserliche Besatzung Strassburg wieder zu räumen, im Au-gust 1679. Im folgenden Februar musste Strassburg seine Brük-kenbefestigung schleifen, nach dem von Drohungen begleitetenBefehle Louvois ’, der sich auf den Münsterer Vertrag berief.Dann kam die Reunion, die Strassburg seiner Landbezirke be-raubte.
Noch einmal suchte sie jetzt Hilfe beim Reich; man sprachwieder davon, Truppen aufzunehmen. Aber es war zu spät. DerZustand im Reiche gab Strassburg keine Hoffnung; es konntesich tatsächlich «abandonnieret» fühlen. Die Katastrophe warunvermeidlich.
Am Morgen des 28. September 1681 stand ein französischesHeer vor Strassburg ; in der Nacht hatte es die Zollschanze amRhein nach kurzem Gefecht eingenommen, jetzt umgab es dieStadt von allen Seiten.
Am Nachmittage liess General Montclar den Rat der Stadtwissen, dass König Ludwig Anerkennung seiner Souveränetät
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