solches Abkommen der einzige Weg zu erträglichem Dasein, zurSicherung ihres hergebrachten Besitzstandes.
Diese Verständigung d. h. die Unterwerfung unter Frank reich geschah durch das Mittel der vom König erlassenen, vonden Ständen angenommenen Lettres patentes, in denen ihnengegen Anerkennung der französischen Souveränetät ihre Herr-schaftsrechte bestätigt wurden; in einigen Fällen geschah dieUnterwerfung, neben den Lettres patentes, noch durch förmlichenVertrag.
Nur wenige Stände unterliessen eine Transaktion. Es warenHerrschäftchen, die in Folge hievon der französischen Willkürjederzeit preisgegeben waren. Sie vermieden eine Anerkennungder französischen Oberhoheit, sie allein standen noch vollständigauf dem Boden des Münsterer Vertrages von 1648.
Das Deutsche Reich liess die Stände lediglich gewähren. Esignorierte die Beziehungen zu Frankreich , um nicht zur Ein-sprache gezwungen zu sein. Es fuhr fort, auch diese elsässischenStände gleich den andern als Reichsstände zu betrachten und zubehandeln. Sie stimmten gelegentlich an den Reichstagen mit,empfingen ihre Lehen vom Reich usw. Frankreich liess auchseinerseits dies Alles seine Wege gehen.
Die politische Karte des Elsasses im achtzehnten Jahrhun-dert zeigt uns hienach das folgende Bild:
Erstens: Unter der direkten Verwaltung des französischen Königs stehen nur Ensisheim , Hüningen , Neu-Breisach und FortLouis.
Zweitens: Vom alten österreichischen Besitz, den Frankreich im Jahre 1648 erworben hat, ist mehr als die Hälfte, ein die Graf-schaft Pfirt und die Herrschaften Beifort, Delle, Thann , Altkirch und Isenheim umfassendes Gebiet, im Jahre 1659 mit allenRechten, ausgenommen die Souveränetät, durch König Ludwigdem Cardinal Mazarin verliehen und von diesem dann an denDuc de Mazarin und dessen Nachkommen weitervererbt worden.Ein erheblicher Teil dieses Gebietes, die Grafschaft Pfirt, ist,wie wir wissen, Lehen vom Bistum Basel ; dieses hat wiederholt,aber ohne Wirkung, seine Oberlehnsherrlichkeit geltend gemacht.
Drittens: Der Rest des alten österreichischen Besitzeszerfällt in eine Mehrzahl Herrschaften, die verschiedenen Fa-
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