Band 
[Dritter Theil]
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Vierdter kenoäu8. I. Capitel.

än. 1700. gen erkannt hatte, und bey aller Gelegenheit wieder zu stürtzen bereit war,liesse sich durch einige von Frankreich auf seine Seite gebrachte NiEerseinnehmen, daß er diese Theilung absonderlich guthieß, und selbige nichteinmal mit dem Parlament in Engelland überlegte. Viele sind der Mey-nung , daß eben dieses letzte mit grosser Vorsicht geschehen, dann er hattezwar Ursache gehabt, sich vor dieses Geschafft geneigt zu stellen, damit erFrankreichs geheimstes Absehen ergründen könte, indem er aber des Engli-schen Parlaments Mißfallen zuvor wohl gewust, hatte er sich dardurch al-lezeit Gelegenheit vorbehalten, mit Frankreich wiederum zu brechen, undeine andere Miants zu erwählen. Gewiß ists, daß sich gantz Europa da-rüber verwundert, wie dieser sonst kluge Printz ein so nachtheiliges Merckvornehmen können, und meynte man gänhlich, es müste mit einem Vor-behalt und gewisser Bedingung geschehen seyn. Alles dieses gieng so ge-heim zu, daß man mit demjenigen, dem die Länder Schürten, nicht ein-mal zu Rathe gieng, noch den, so das nächste Erb-Folgs-Recht daranhatte, dabey anhörte. Und man hatte hierzu grosse Ursache, dann Oe-sterreich möchte vielleicht diesen beyden über seine Güter chlpomrendenMachten denjenigen besondern Articul, welcher in der kulant? mit demKayser, Engelb und Holland ^nno 1689. den 19. December angerucktworden, vorgehalten haben, und gewiß ists, man muß, wenn man des-sen Jnnhalt erwegt, erstaunen, wie man so gar geschwinde auf dieser Sei-te davon abgehen können, da doch über die ganhe Spanische Monarchiedamals ein gantz anderer Schluß gemacht wurde. Der Jnnhalt diesesArticuls ist so denckwürdig, daß ich selbigen zur Erläuterung dieser Hi-storie mit beyzufügen genöthiget bin. „ Demnach Franckreich nicht allein„ an unterschiedenen Oertern und Höfen öffentlich zu verstehen gegeben,,, daß es, der geschehenen öffentlichen Abschwörung ungeacht, dem Dau-„ phm die Spanische Erb Folge mit gewaffneter Hand zuwege zu brin-„ gen suchen wolle, wofern Se. Catholische Majestät ohne Erben verster«„ den solte, sondern auch offenbar damit umgehet, wie er den Dauphin,, zum Römischen König machen möge, so haben die General - Staaten„ in Betrachtung gezogen, was dergleichen Anforderungen ihrem Staat» für einen Stoß geben, und was sie der allgemeinen Sache und Ruhe,, für Nachtheil bringen würden. Versprechen danncnhero durch diese,, absonderliche Articul, welche eben so gültig sind, als wann sie dem,, Haupt-Tractat von Wort zu Wort einverleibet wären: Erstlich, daß,», im Fall gegenwärtiger König von Spanien , ( welches GOtt verbüke!)

ohne rechtmäßige Erben abgehen solte, sie alsdann mit aller ihrer Macht» Sr.Käyserl.Maj. oder dero Erben, bcystehen wollen, damit die Spanische» Erb-Fvlge, welche dem Käyserlichen Hause von Rechts wegen zustehet,mit allen dazu gehörigen Königreichen, Ländern, Herrschafften und Ge-

»rechtig-