Teutsche Geschichten.
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Nachricht gäbe , daß der Herhog von Anjou zur Nachfolge durch ein Te-an. :70a.stament in Spanien beruffen worden , und sagte man ihm rund heraus,daß man dieses Testament nimmermehr vor einen wahrhafften Willen desKönigs / sondern vor eine erschlichene, wo nicht gar unterschobene, Sache
Dieses alles gründlich zu erwägen, ist es nöthig, daß wir so wohl des WoherKäysers, als des Königs in Frankreich Gerechtsame mit Kmhem vorfiel-len. So wohl dem Käyser, als dem König in Frankreich , wäre Anforde.Spanien artverwandt, doch dergestalt, daß der Käyser ein Anverwandter rungmund Nachkömmling der männlichen Linie, der Dauphin aber nur von deraufSpa,Mutter herstammcnder Anverwandter war. Dann Philippus der IV. Kö- 'nig in Spanien, Caroli II. des letzten Königs in Spanien Vatter, hattezwey Töchter, die älteste Maria Theresia , die andere MargarethaTheresia.
Die erste wurde dem König in Frankreich Ludovico XIV. die andere aberLeopoldo dem Käyser beygelegt. Schon damals als man in dem Pyre-näischen Frieden von dieser Heyrath handelte, wolle Spanien durchausnicht daran, dann alle Spanische Ministem sahen wohl, daß Franckreichdardurch Gelegenheit nehmen würde, bey ereigneter Erb - Folgs - Abster-bung, auf Spanien Anforderung zu machen. So treu aber die Spanierihrem Könige, so treu war Mazarin dem Seimgen. Der junge Könighatte sich in seine Anverwandtin verliebt, nichts desto weniger setzte er sei-nes Hauses Wohlfahrt der Wohlfahrt des Königs nach, wendete den Kö-nig von dieser Liebe ab, und rieth nicht eher Friede zu machen, als bißSpanien in die Heyrath der Jnfantin willigte. Spanien kunte nicht län-ger Krieg führen, und also muste es diese Bedingungen eingehen. Damites sich aber in Sicherheit sehte, muste die Jnfantin, mit Einwilligung Lud-wigs des XIV. durch einen öffentlichen Eyd auf alle Anforderungen, so sieauf das Königreich haben könte, absagen. Also nun ward aus dieser Eheder Dauphm gebohren, welcher kein Recht haben kunte, weil ihm seineMutter keines mit in Franckreich gebracht. Kaum aber war etliche Zeitverflossen, so wiese Franckreich, wie wenig es diesen Eyd halten wolte, in-dem es schon an Flandern , unter Vorwand des nichtigen Oevolutioi^-Rechts, eine Anforderung machte.
Das Oesterreichische Recht aber auf Spanien kommt von Philippo, DesKäy,Marimiliani Sohn, her, welcher durch eine glückliche Heyrath diese Länder^ ge-an sich brachte. Seine beyde Söhne waren Carolus V. und Ferdinandus I. beyde Römische Käysere, dessen erste Linie aber die Spanische Erb-rimg vor'Folge, gleichwie Ferdinand! die Oesterreichische, fortsetzte. Also nun da die jener,erste Linie von diesen Brüdern, nemlich des Caroli V. ausaegangen, so fragtsichs, nach denen gemeinen Rechten der Natur, wer nachfolgen solle? Dadann nothwendig folgt, daß die Erb-Folge auf die andere Linie, worm-
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