C 30)nen getroffen haben, zu erinnern, und es war nur zu wuͤn-ſchen, daß fie allgemein und beſtaͤndig befolgt wurden.
Durch meine Erfarungen hab ich immer mehr und mehreinſehen lernen, wie ungemein nuͤtzlich es ware, nur einengewiſſen Zeitraum, wo Penſionen ertheilt werden können,feſtzuſetzen. Dieſe Methode vereinigt alle Objecte in einenGanzen vor den Augen Ihrer Majeſtaͤt, ſie muß Ihnennothwendig den Umfang fuͤhlbarer machen, und Sie in—ſtand ſetzen die Summe der Fordrungen mit dem Maas Ih-res Vermögens zu vergleichen. Ueberdem habe ich bemerkt,daß vielen von dieſen Fordrungen der Augenblick eine groſſeStaͤrke giebt, und daß ihr Eindruck, wenn die Zeit kuͤler uͤberdie Gerechtigkeit dieſer Anliegen urtheilen ließ, ſchwaͤcherward.
Ihre Majeſtaͤt haben Sich noch ein unendlich nuͤtzlichesGeſetz über dieſe Materie gefallen laſſen; Sie haben befo-len, daß alle Penſionen und alle jaͤhrlichen Gnadengelder,die unter einer groſſen Zahl Caſſen vertheilt geweſen waren,miteinander zu der koͤniglichen Kammer gehoͤren ſollten,und alle einer und derſelben Perſon gleichviel unter was fuͤrBenennungen zugeſtandne Penſionen lieſſen Sie miteman-der durch eine und dieſelbe Schrift ausfertigen, und ſowar die austheilende Gerechtigkeit Ihrer Maieſtaͤt noch inein beßres Licht geſetzt. Alle dieſe Penſionen wurden als:dann bei der Rechnungskammer eingetragen, Sie ſchriebenandre Regeln der Vorſicht vor, und einer Menge MissBräuche wird durch das alles zuvorgekommen fein.
Alle Anſtalten, dieſe mancherlei Einrichtungen inswerkzu ſetzen, find nun bald ihrer Vollſtandigkeit nah; Sie habenzugleich den Umfang der Gnadengelder auf Lebenszeit ken-nen lernen, die in Frankreich bekannt find unter den Na—-