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Handbuch für Autographensammler / bearbeitet von Dr. Joh. Günther und Otto Aug. Schulz ; mit Holzschnitten und einer colorierten Tabelle
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I. Zur Geschichte der Autographensammlungen. 3

Schriftenverbreiter hiessen Stationarii, welcher Name den generischenUnterschied von den bisher allein bekannten, zum Theil umherwan-dernden, wenigstens nie sicher fixirten Abschreibern (Librarii, Scrip-tores, Amanuenses u. s. w.) andeutet. Eine weitere Andeutung überihren wahrscheinlichen Ursprung, wenigstens in Padua, bietet J. Ph.Tomasini * 1 :Celebris erat olim Stationarii dignitas. Hic enim

eligebatur stipendio a Rectore, et Consiliariis, et in matriculamOfficialium aseribebatur, privilegiis scholasticis fruebatur, et donmmprope Eccl. S. Antonii habitabat. Ejus onus est singulare librosScholarium discedentium, ac Professorum diligenter apud se con-servare una cum reliqua supellectile. Es lag nahe, aus einem der-artigen todt daliegenden Depot durch Verlegen, oder in Betreff derhinterlassenen Effecten Verstorbener durch Verkauf Nutzen zu ziehen.Eine gewisse Bestätigung für die Vermuthung, dass auf diese Weisedas Stationariat der älteren italienischen Universitäten seine Ent-stehung gefunden habe, könnte man fast darin erblicken, dass sichauch für Bologna ein Beispiel findet, dass ein dortiger Einwohner eineererbte Bibliothek bei einem Notar deponirte, um aus dem Verleihender einzelnen Werke Nutzen zu ziehen. In diesem Verleihen der Hand-schriften zeigen sich nun aber die ersten Spuren eines selbstständigen,nicht von einfachen Abschreibern herstammenden und bei der Selten-heit der Handschriften im 12. Jahrhundert zugleich ganz naturgemäs-sen Handschriftenverkehrs. Bis zum Erlöschen des Handschriftenhan-dels im Verfolg der Erfindung der Buchdruckerkunst blieb dies Ver-leihen die Hauptbeschäftigung der Stationarii; selbst als sich mit derZeit der erstere in den meisten Universitätsstädten auf eine höhereStufe erhob, an Ausdehnung gewann, blieb doch an der BenennungStationarius vorwiegend der Begriff des Bücherverleihers haften, beidem der eigentliche Handel mit Handschriften mehr in den Hintergrundtritt, mehr nebensächlich ist. Dieser letztere blieb fast ausschliesslichden in den Statuten weniger beachteten und gemassregeltenVendi-tores librorum oderLibrarii überlassen, die erst in literarisch gün-stiger situirten Zeiten eine grössere Bedeutung zu gewinnen vermoch-ten. Mit der Erfindung der Buchdruckerkunst ging übrigens derHandschriftenhandel nicht sogleich völlig unter; die ersten Erzeug-nisse der Buchdruckerkunst in den verschiedenen Gegenden verbreite-ten sich nicht sofort mit reissender Schnelligkeit, sondern waren an-

1. Gymnasium Patavinum libris V comprehensum. Utini 18S4. 4. Lib. I. cap. 70 p. 219.

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