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Handbuch für Autographensammler / bearbeitet von Dr. Joh. Günther und Otto Aug. Schulz ; mit Holzschnitten und einer colorierten Tabelle
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28 II. Natur der Autographen. Autographcnfälschungen.

Der zweite Theil des Berichts beschäftigt sicli mit Untersuchungder der Akademie vorgelegten sogenannten Sicherheitspapiere und denMitteln gegen die Verbreitung von gebleichtem altem Stempelpapier.Bei sämmtlichen vorgeschlagenen Sicherheitspapieren treten Uebel-stände ein, welche nicht erlauben, dieselben allgemein einzuführen.Die Farbestoffe können das Papier nur insofern vor Verfälschungschützen, als sic durch die Mittel, welche die gemeine Dinte verlöschen,selbst angegriffen werden. Leider aber zersetzen sich diese Stoffe durchLuft und Licht, und die meisten erleiden durch Körper, mit denen siezufällig in Berührung kommen können, ganz dieselben Veränderungenwie durch die chemischen Mittel, die man zur Verfälschung anwendet.Sachverständige , denen man eine auf Sicherheitspapier geschriebeneund als verfälscht verdächtige Urkunde vorlegte, wären somit durch-aus im Zweifel, wenn das Papier Flecken hätte oder ganz entfärbt wäre;und es besteht ja kein Gesetz, nach welchem eine Urkunde nur danngilt, wenn sie auf Papier von bestimmten Eigenschaften ausgestellt ist.Damit soll aber der Gebrauch solchen Papiers durchaus nicht verworfensein. Papier mit feinen, regelmässigen Dessins, ja auch ein einfarbiges,in der Bütte gefärbtes Papier kann namentlich bei Urkunden von be-deutendem Umfang von grossem Nutzen sein; denn mancher Fälscher,der eine Urkunde auf weissem Papier leicht verfälscht, kommt nichtdamit zu Stande, wenn das Papier einfach gefärbt ist, und noch weni-ger, wenn es schwer nachzumachende Dessins hat, deren Muster manja mit dem vorliegenden Exemplar vergleichen kann. Immerhin abergibt das Sicherheitspapier bei Weitem nicht die Garantie, wie die obenbesprochene unvertilgbare Dinte; das unfehlbarste Mittel, die Verfäl-schung von Urkunden unmöglich zu machen, ist daher der Gebrauchder erwähnten Dinte. Da man sich aber in vielen Fällen noch fernerhinder gemeinen Dinte bedienen wird, und das Sicherheitspapier dochimmer die Fälschungen schwieriger und seltener macht, so kann diesesPapier zu jenem Zwecke mitwirken, und ist somit empfehlungswürdig;das auf die sogleich zu beschreibende Art gestempelte Papier kannindessen die Stelle von Sicherheitspapier jeder Art vertreten.

Was den Betrug mit gebleichtem Stempelpapier betrifft, so wäreder Fiscus vollkommen gesichert, wenn gesetzlich auf Stempelpapiernur mit unzerstörbarer Dinte geschrieben werden dürfte; da aber einsolches Gesetz nicht besteht, so schlägt die Kommission einfache, wohl-feile Mittel zur Erreichung des Zwecks vor.