II. Natur der Autographen. Autographenfälschungen.
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a. 28 Schillern mit Widerspruch beigelegte Gedichte, nämlich:
Zweifelhafte Xenien.
Unter den Gerstenbergk’schen Xenien-Autographen sind 23, wel-che für Goethe’sche angesprochen werden, theils weil sie Schillernicht in seine Gedichtausgaben aufgenommen hat, theils weil Goethesie in seine Gedichte aufgenommen, theils weil Schiller’s Gattin sie alsverfasst von Goethe notirt hat, theils aus innern kritischen Gründen. Esmuss zugegeben werden, dass diese Bestimmungsgründe keine abso-lute Sicherheit für jeden einzelnen Fall geben. Behandeln wir aber dieSache durchschnittlich, so ist es eine sehr massige Voraussetzung, dassdie kleinere Hälfte dieser sämmtlich zweifelhaften Xenien nicht vonSchiller verfasst sei. Wir können also sagen, hier sind gewiss 10 Xe-nien von Goethe mit Schiller’s Handschrift und Namensunterzeichnunggegeben.
Ganz unverbürgt sind mehrere lyrische Gedichte in der Gersten-bergk’schen Sammlung, die allerdings unter Schiller’s Namen in Zeit-schriften oder Gedichtsammlungen abgedruckt erschienen, aber vonbewährten Kritikern als nicht von Schiller herrührend bezeichnet wer-den, darunter eines, welches Döring nach unverwerflichen Zeugnis-sen für ein Gedicht eines Freundes von Schiller, Pfeiffer, erklärt, einanderes („Napoleon“), welches erwiesenermassen von K. Müchler her-rührt u. s. f. Keines dieser Gedichte hat sich in Schiller’s Nachlass ge-funden , sonst hätte sie Körner in die Ausgabe nach Schiller’s Tod auf-genommen; keiner der Herausgeber dieser Gedichte hat eines davonin Schiller’s Handschrift vor sich gehabt, denn die Berufung daraufwürde allen Zweifel entschieden haben. Wenn daher Gerstenbergk im5. Jahrzehnt nach Schiller’s Tode dieselben in Schiller’schen Autogra-phen bringt, und zwar übereinstimmend mit den Abdrückenin Hoffmeister’s Nachlese, so sind diese angeblichen Handschrif-ten aus den Abdrücken abgeschrieben.
Auch diejenigen unter den Gerstenbergk’schen Autographen, wel-che ältere Gestalten Schiller’scher Gedichte geben, stimmen mit demDrucke in Hoffmeister’s Nachlese überein.
Es ist überhaupt auffallend, dass uns unter den zahlreichen Ge-dieh tautographen verschiedener Recension, die der Aktenvorrath ent-hält, keine abweichende Lesart vorgekommen ist, die als eine bisherunbekannte, aber Schiller wohl beizumessende erschiene, sondern nursolche, die entweder, sei es mit Richtigkeit, sei es als Fehler, schon