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Handbuch für Autographensammler / bearbeitet von Dr. Joh. Günther und Otto Aug. Schulz ; mit Holzschnitten und einer colorierten Tabelle
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IV. Nutzen der Autographen.

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sehe des Gedächtnisses befördert wird. Je mehr von Allem diesem,desto charakteristischer, wenig täuschender die Handschrift. Manmache sich eine Sammlung von Handschriften dieser Gelehrten undman sehe, wie eharakterisch jede derselben und wie treu ihr allgemei-ner Charakter ist.

Nichts lässt sich leichter aus der Handschrift erkennen, als dermoralische Mensch, seine Gesinnungen, Empfindungen, häuslichenFreuden, seine Religion und sein Handel, weil dies Alles für den An-thropologen Erscheinungen des physischen Menschen sind. Der Gut-müthige ist auch in seinen Buchstaben gleichsam gutmüthig, frei, ver-träglich, der Satyriker auch in seinen Buchstaben scharf, spitzig,stechend, wie der Stachel seines Witzes, der Argwöhnische auch seineBuchstaben einen hinter den andern versteckend, zurückhaltend, derReinliche auch in seiner Handschrift reinlich, der Geizige auch in sei-nen Buchstaben karg und schmutzig, der Galante auch in seinen Buch-staben galant und geputzt.

Körperbau, Stimme, Farbe, Haar, Alles ist für den Beobachterdes Menschen auch leicht in seiner Handschrift zu finden ich sagefür den Beobachter des Menschen, der ihn zugleich als Anthropologkennt. Blonde Haare, blaue Augen, weisse rosige Wangen des Mäd-chens niemals habe ich sie in der Handschrift verkannt oder gefun-den, wo sie nicht waren.

K. A. Böttiger sagt 1 :Es giebt eine Physiognomik der Hand-schriften wie der Gesichter. Das ist eine sehr bekannte Sache, überwelche jedoch noch manches weniger Bekannte und doch Wissenswür-dige gesagt werden könnte. Jedermann weiss auch, dass, so wie es Na-tionalschädel und Nationalphysiognomieen giebt, so auch in den Schrift-zügen selbst derselben Buchstabenformen ein Unterschied nicht nurganzerNationen, sondern auch einzelner Provinzialen sich angeben lässt.Wer unterscheidet nicht z. B. die Wiener, die Schwäbischen, die Schwei­ zer Handschriften gleich auf den ersten Blick von einer Berliner oderDresdner , wenn sie anders dort wirklich geformt und eingelehrt wur-den? Und wie charakteristisch ist nicht wieder die Handschrift jedesEinzelnen? Lässt sich nun aus allem diesen auch auf den moralischenCharakter der Concipienten ein erlaubter Rückschluss machen? Dasist die Frage, die doch ja nicht zu vorschnell beantwortet werden darf.Es giebt unstreitig auch in den Handschriften etwas Pathognomisches.

1. Vgi. Der Freimüthige 1805. No. 229 u. 230.