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XII. Beurtheilung und Werth der Autographen.
Blatte oder der Rückseite die Adresse des Empfängers mit dem gut er-haltenen Siegel — bleibt stets der Inbegriff aller Wünsche. Weniger
interessant erscheint ein Brief ohne Datum, oder ohne Adresse,_und
wenn gar die Unterschrift fehlt, so entbehrt er die schönste Zierde,denn die beigefügte Beglaubigung einer namhaften Person vermag zwarden Zweifel zu verscheuchen und die Authenticität sicher zu stellen,nicht aber das dem Liebhaber zu ersetzen, was er bei der Ansicht desBlattes zuerst sucht.
Ein eigenhändiges Schreiben mit charakteristischem interessantenInhalte gehört in die zweite Kategorie und ist jedenfalls einem Briefe,von fremder Hand geschrieben, mit blosser Unterschrift des Autorsvorzuziehen.
Bei Schreiben von Monarchen und fürstlichen Personen, und nichtselten auch bei Feldherren und hohen Staatsbeamten, ist man leiderhäufig nur auf diese Aushülfe beschränkt.
Die Abstufungen des Werthes der Autographen nach ihrer Be-schaffenheit sind daher folgende:
1. Ganze Schreiben interessanten Inhalts, nebst Datum, vollständi-
ger Unterschrift, Adresse und Siegel.
2. Stammbuchsblätter, vorzüglich aus alter Zeit 1 .
1. Stammbücher jeder Form sind eine der ergiebigsten Quellen für die Autographensamm-ler (vgl. S. 10.); ohne sie würde die Handschrift manches grossen Gelehrten früherer Zeit ganzunerreichbar sein. Ehemals brauchte man statt der jetzt gewöhnlichen Stammbücher gedruckteBücher, die zu diesem Zwecke mit weissem Papier durchschossen wurden. Am häufigstennahm man dazu Alciat’s Emblemata, welche seit 1522 Öfters aufgelegt und in’s Deutsche, Fran-zösische, Spanische und Italienische übersetzt worden sind. In der 1806 versteigerten Bibliothekdes Prälaten u. Professors Burscher.in Leipzig befand sich ein Stammbuch aus dem 16. Jahrhun-dert mit Holzschnitten von dem bekannten Zeichnerund Holzschueider Jobst Amman unter demTitel „Icones Liuianae, versibus illustratae per Phil. Lonicerum“ (1572). Bei einem andereninteressanten Stammbuche aus dem 16. Jahrhundert, welches dem Kanzleidirector Donauer zuThürnau gehörte und im Neuen iiterar. Anzeiger 1808 Nr. 8 näher beschrieben ist, sind es wie-der andere Bücher, welche die Grundlage desselben ausmachen, so dass auf den Rückseitender in diesen Büchern vorkommenden Abbildungen und auf den dazwischen eingebundenen Blät-tern die Denksprüche Derjenigen, welchen das Stammbuch zum Einschreiben vorgelegt wordeD,zu finden sind. Auch theologische Compendien, Grammatiken u. dergleichen wurden zu Stamm-büchern gebraucht (Blaufus, Beitr. z. Kenntniss seltner und merkwürdiger Bücher II, 212).Dass noch im 17. Jahrhundert diese Art von Stammbüchern Mode war, ergiebt sich aus Schupp’sAeusserung (Schriften I, 48), nach welcher einer seiner Bekannten die Absicht hatte, die in sei-nem „philosophischen Häusgen“ angebrachten Embleme in Kupfer stechen zu lassen und mitunterhaltenden Betrachtungen zu versehen, „dass man ein Papier dazwischen schiessen und eswie ein Stammbuch brauchen könne“.
Unter die merkwürdigsten Stammbücher gehört das im Morgenbl. 1813 Nr. 177 und in derZtg. f. d. eleg, Welt 1814 Nr. 62 beschriebene Stammbuch Lukas Cranach’s. Es enthält, ausserdem auf’s Titelblatt gemalten Bilde des Weltheilands, die grösstentheils im Jahre 1543 gemalten