200 XII. Beurtheilung und Werth der Autographen.
3. Briefe, Sentenzen, Aufsätze, Gedichte, Notizen und Aehnliches
mit Unterschrift, aber ohne Datum und Aufschrift.
4. Briefe und Blätter mit interessantem Text, aber mit blosser An-
gabe des Namens, ohne Vornamen und nähere Bezeichnung
des Schreibers.
5. Briefe, Billets oder Aufsätze, Berichte und dergl. mit den blos-
sen Anfangsbuchstaben unterzeichnet.
6. Eigenhändige Fragmente von Gedichten und Aufsätzen, — wo
der Inhalt und die Persönlichkeit über den Werth entscheidet.
7. Eigenhändige Unterschrift unter fremdem geschriebenem oder ge-
drucktem Texte.
8. Blosse Namen, z. B. der abgeschnittene Schluss eines Briefes,
oder wie sie in Büchern zur Bezeichnung des Besitzers, auf
Handzeichnungen oder Visitenkarten Vorkommen.
9. Die unterste Stufe endlich nehmen blosse Brief-Adressen ein, zu
denen man sich in der Regel nur so lange herablässt, bis die
betreffende Rubrik durch Würdigeres ausgefüllt werden kann.
Hier dürften nur die bis herab in die neuere Zeit in Grossbritanienund Irland üblichen sogenannten „Franks“ eine Ausnahme machen,wo hochgestellte Staatsbeamte und Parlaments-Mitglieder durch Bei-fügung des Namens auf der Adresse den Brief dem Empfänger unent-geltlich zugehen liessen, so wie überhaupt diejenigen Umschläge, aufdenen der Absender zur näheren Beglaubigung und sicheren Bestel-lung seinen Namen der Aufschrift beifügte.
Je mehr von der eigenen Hand, desto werthvoller das Auto-graph ! Doch ist ein kleines Billet von kurzem, aber charakteristischemInhalte einem langen, aber trockenen Geschäftsbriefe oder einem gleich-gültigen fürstlichen Gratulationsschreiben bei Weitem vorzuziehen.
Portraits und zura Theil auch die Handschriften mehrerer Personen, die sich um die Reforma-tion verdient gemacht haben.
Eine der stärksten deutschen Sammlungen von Stammbüchern möchte wohl die auf der gross-herzoglichen Bibliothek zu Weimar vorhandene sein. Sie besteht aus mehr als 600 Bänden.
Eine fast ebenso umfangreiche, wenn auch etwas minder werthvolle Sammlung besass derBuchhändler Dr. Friedr. Campe in Nürnberg, welche nach seinem Tode (st. 1846) durch Kaufzuletzt an Asher u. Comp, in Berlin kam, die sie in das britische Museum nach London be-fördert haben sollen.
Noth- und Hülfsbüchlein für Diejenigen, welche nicht wussten, was sie in ein ihnen dar-gereichtes Stammbuch einschreiben sollten, gab’s im 16. Jahrhundert schon so gut, als im19. Jahrhundert. 1758 erschien in Frankfurt a. M. ein „Stamm- oder Gesellenbuch mit vielenschönen Sprüchen, auch allerley offenen und bürgerlichen Schilden und Helmen.“ Vgl. J.K. Hock,Miscellen. Gmünd, 1815. S. 208 ff.