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Philologisch -„prähistorischer“ Vorspruch.
Der Verleger der „Wahlverwandtschaften “ empfing jedenfallsein Goethesches Manuskript, aber kein Goethe-Autograph. Heut-zutage erhält der Verleger fast durchweg mit der Schreibmaschinehergestellte Manuskripte.
„Handschrift“ im Singular begreift nur die Handschrift in Ab-straktion von dem Substrate und bildet im Plural wesentlich einenGegensatz gegen Druckschriften. Beides ist dem „Autograph“fremd; die Form „Autograph“ kann daher durch jene deutschenBildungen nicht ersetzt werden.
Man greift häufig zu der Form „Selbstschrift“ oder „Eigen-schrift“. Es verbindet sich aber damit die Vorstellung eines Schrei-bens durch einen mechanischen Vorgang, im Gegensatz zu demdurch Menschenhand, eines Automatenschreibens, durch welchesdie Schrift gewissermaßen von selber entsteht. Es bleibt demgemäßnichts übrig, als das griechische Fremdwort beizubehalten.
Für welche der drei griechischen Formen haben wir uns zu ent-scheiden?
Autograph, Autogramm oder Autographie?
Man entschließt sich oft zu solchen Neuerungen; man schließteinen Vergleich zwischen der alten Gewohnheit und einem neuenBedürfnis, wobei man freilich darauf rechnet, für das Aufgegebeneeinen Gewinn, zum mindesten ein Äquivalent, zu erzielen.
Der Vorteil, auf dem uns der vorliegende Fall die Aussicht eröff-net, soll darin bestehen, daß dann der Gebrauch des Wortes „Auto-graph“ im aktiven Sinne frei wird, daß wir demgemäß den Auto-graphen, d. h. den Urheber, ebenso von dem Geschriebenen unter-scheiden können, wie den Photographen von der Photographie, denTelegraphen von dem Telegramm.
Wir würden uns dem allgemeinen Gebrauch assimilieren undunsere Ausnahmestellung einbüßen.
Daß ein Bedürfnis obwalte, einen eigenen Ausdruck für denUrheber eines Autographs einzuführen, ist ausgeschlossen. Der Be-griff eines derartigen Autographen hat etwas Schiefes an sich.Denn das von irgendwie denkwürdigen Menschen Geschriebene wirdals eine Reliquie, das meistens absichtslos — d. h. ohne die Absicht,