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Handbuch für Autographensammler / Eugen Wolbe
Entstehung
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Vom Wesen des Autographen.

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säten, welchen Goethe auf dem Briefumschlag alsWohlgeborenbezeichnete, während er seinen Verleger Cotta mit dem TitelHoch-wohlgeboren beehrte. Das Autograph hellte diese Beziehung auf.

Notwendig ist das Studium eigenhändiger Äußerungen für denBiographen. Während gedrucktes Material oft Irrtümer und Un-genauigkeiten aufweist, ermöglicht das Autograph die Richtig-stellung von Falschem, sowie die Brandmarkung bewußter Fäl-schungen. '

Ebenso leistet das Autograph wertvolle Dienste bei der Da-tierung literarischer Erzeugnisse, falls andere Anhaltspunktefehlen. Persönlichkeiten, die sich im Wesen und Denken immergleichblieben wie Hebbel , der bereits mit zweiundzwanzigJahren ein voll abgeschlossener Charakter war haben auchin ihren reifen Jahren die Schriftzüge ihrer Jugend beibehalten.Charaktere, die sich entwickelten, wandelten auch die Formihrer Handschrift. Einige Beispiele für viele.

Heine ging von den verschnörkelten, kaufmännischen Zügenseiner Knaben- und Studentenjahre zu dem ruhigen, sicherenDuktus seiner Mannesjahre, Brahms von der sorgsamen Re-gelmäßigkeit seiner Frühzeit zu der nervösen Hast seiner Meister-jahre über; Gerhart Hauptmann nahm um 1900 statt sei-ner bisherigen kleinen Perlschrift die größeren Schriftzüge sowiedas gerundete H seines Zunamens an. Kaiser Friedrich be-diente sich als junger Prinz der Kursivschrift; nach seiner Ver-mählung prägte er sein Selbstbewußtsein in steikn Lettern aus.(Vgl. die Abb. 3, 4, 79 und 81).

Schriftstellern gegenüber, die bei der Abfassung von Geschichts-werken ihrer Phantasie gar zu sehr die Zügel schießen lassen, be-deutet das Autograph ein wertvolles Korrektiv. Wenn auch anderer-seits die Handschrift keineswegs Weltgeschichte ist, so steht dochfest, daß beispielsweise Mignet seinZeitalter Ludwigs XIV.ausschließlich auf Grund eingehenden Studiums der einschlägigenAutographen abgefaßt hat. Originalhandschriften, namentlichBriefe, sind unanfechtbare Beweisstücke für Vorgänge und Charak-tere, soweit sie als Äußerungen sterblicher und darum irrender