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Handbuch für Autographensammler / Eugen Wolbe
Entstehung
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Zur Psychologie des Autographensammelns. 127

Zeitgenossen um Eintragungen bittet, wird sicherlich Stammbuch-blätter von der Hand namhafter Persönlichkeiten der Vergangen-heit zu besitzen wünschen und wer erst am Albumblatt Gefallenfindet, der entwickelt sich zwangsläufig allmählich zum Sammlervon inhaltlich bedeutsamen Originalbriefen großer Männer undFrauen. Bei manchem begeisterten Autographenfreunde voll-zieht sich diese Entwicklung langsam, über die ZwischenstufeBriefauch ohne besonderen Inhalt hinweg. Mancher geht zeitlebensüber das Stammbuchblatt nicht hinaus; und wer obendrein einwanderndes Album führt und seinen Stolz darein setzt, für die er-betenen Autographen nichts anderes als das Briefpapier und dasPorto zu verausgaben, der dürfte aus dem Kreise seiner Zeit-genossen kaum eine ansehnliche, noch nach Jahrzehnten wertvolleSammlung vereinigen.

Über alle diese Dinge kläre man den jungen Sammler durch Redeund Beispiel auf. Auch durch den Hinweis auf die Meister desAutographensammelns zeige man, wie man sammelt und wie mannicht sammelt.

Da gibt es Künstler in unserem Fach, die ansehnliche Kol-lektionen zusammenbrachten, ohne sie mit Geld und Geldeswertaufzuwiegen. Zu diesen Künstlern gehörten Raffles und Wüste-mann.

Dr. Thomas Raffles (17881864), ein englischer Geistlicher,hatte viele Reisen gemacht und war amtlich und gesellschaftlichmit Persönlichkeiten aller Stände in Berührung gekommen. Daüberdies seine Predigten sich einer großen Beliebtheit erfreuten,so war es ihm ein Leichtes, seine Autographensammlung zu ver-größern. Selten kaufte er ein Stück; die meisten seiner Auto-graphen waren Geschenke begeisterter Verehrer.

Seine Sammlung umfaßte wohlgerechnet vierzig Bändein Folioformat. Er besaß z. B. die Handschriften sämtlicher Prä-sidenten der Vereinigten Staaten sowie nahezu aller Persönlich-keiten des politischen Lebens in Amerika . Die Glanznummer seinerSammlung war ein Dokument mit den Namenszügen sämtlicherUnterzeichner der Unabhängigkeitserklärung von 1776.