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fünftes Kapitel.
Ja, Goethes letzte schriftliche Äußerung vor seinem Tode warenein paar Verse, die er dem letzten Fremden, den er gastlich auf-nahm — Bettinas ältestem Sohn — ins Stammbuch schrieb (7. MärzI832).
Nicht bloß Albumseiten, auch künstlerisch ausgeführte Gedenk-blätter wurden dem gütigen Dichterfürsten behufs handschrift-licher Vollziehung unterbreitet. Im April 1831 geriet er in einigeVerlegenheit, als ihm der Maler von Reutern einen reich mit
Gold und bunten Farben ausgemalten Rahmen mit einer in derMitte zu einer Inschrift freigelassenen Stelle übersandte.
„Herr von Reutern wünscht,“ sagte Goethe zu Eckermann,„daß ich ihm in die freigelassene Stelle etwas hineinschreibe. Alleinsein Rahmen ist so prächtig und kunstreich, daß ich mit meinerHandschrift das Bild zu verderben fürchte. Ich habe zu diesemZweck einige Verse gedichtet und schon gedacht, ob es nicht bessersei, sie durch die* Hand eines Schönschreibers eintragen zu lassen.Ich wollte es dann eigenhändig unterschreiben. Was sagen Sie dazuund was raten Sie mir?“
„Wenn ich Herr von Reutern wäre,“ entgegnete Eckermann,