Echtheit und Fälschung.
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Hammer. Das British Museum kaufte den Luther -Brief und stellteihn als neues Prachtstück im Schaukasten aus. Sotheby erklärteihn gleich beim ersten Anblick als von Melanchthon herrührend: derDuktus ist der nämliche wie in Melanchthons Briefen an Fabriciusum 1523.
Wie ist dies zu erklären?
Wahrscheinlich hat Luther eigenhändig an den Kaiser geschrie-ben, Melanchthon hat den Brief kopiert und ihn — falls er bei derUnsicherheit des Postverkehrs nicht ankommen sollte — als „Dupli-kat“ aufbewahrt bzw. gleichfalls abgesandt. Der im British Museum befindliche Brief ist dies Duplikat.
Dies ist ein Beispiel für viele.
Einen Gegenstand des größten Mißtrauens bilden die von denfranzösischen Königen angeblich eigenhändigen Unterschriften.Ludwig XIV. hatte Leibsekretäre (secretaires de la main), welchein seinem Aufträge den königlichen Namenszug unter alle offiziellenUrkunden, Patente, Rundschreiben und Kabinettsorders setzten.Namentlich dieser Sonnenkönig machte sich die Erledigung seinerschriftlichen Regierungshandlungen sehr bequem. Einer der Sekre-täre, Toussaint Rose (löfl—1701), ahmte die Handschrift Lud-wigs XIV. so gut nach, daß auch die Texte der von ihm in denSchriftzügen des Königs niedergeschriebenen Briefe für „Aller-höchsteigenhändig“ galten.
Ludwig XV. , Ludwig XVI . und die Königin Marie Antoi nette setzten diesen Brauch fort. Er war so allgemein, daß dieZahlungsaufträge zuerst vom Sekretär, und nachher noch einzweites Mal vom Könige unterzeichnet wurden, da der Finanz-minister die eigenhändige Unterschrift verlangte. Demgemäßtragen zahlreiche Zahlungsanweisungen zwei königliche Namens-züge, erstens den Namen „Louis“ von der Hand des secretaire dela main, zweitens die wirklich eigenhändige Unterschrift des Königsund darüber das Wörtchen „Bon“, gleichfalls von der Hand desKönigs. Die beiden Namenszüge des Königs sind sehr verschiedenvoneinander, da sich — wie Etienne Charavay behauptet —unter Ludwig XV. und Ludwig XVI. der Sekretär keine besondere