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Handbuch für Autographensammler / Eugen Wolbe
Entstehung
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Zehntes Kapitel.

auch von diesem kaum, denn dessen Handschrift war viel zierlicherals die auf dem angeblichen Napoleon -Blatte.

Derwilde Händler lehnte die Zurücknahme des Briefesund vor allem die Rückerstattung der ihm ausbezahlten 1000 M.mit dem Bemerken ab:

Ich habe Ihnen keinen Napoleon verkauft, sondern einenBonaparte!!

Und die Notiz auf der Rückseite Eigenhändiger Brief desKaisers Napoleon Bonaparte ??

Sooo? Steht die dort? Ich hab sie nicht gelesen ich kannnicht Französisch.

Und dabei hatte dieser Händler beim Verkaufe den Inhalt desBriefes mit den Worten des Textes wiedergegeben!!

Der geschädigte, gutgläubige Sammler erhob Klage wegen Be-truges, die der Verkäufer mit der umgehenden Herausgabe der1000 M. beantwortete.

Hier ist der Ort, die juristische Seite der Autographenfälschungund -Verfälschung zu beleuchten. Ebenso klar wie erschöpfend hatdies der Jenenser Jurist Ortloff in einem AufsatzÜber dieFälschung der Autographen getan, aus welchem wir die folgendenBemerkungen entnehmen:

Ein Streifen Papier an sich hat gar keinen Wert, allein durcheine Schuldverschreibung erhält er für die Beteiligten sofort einengroßen Wert. Die Autorschaft und Echtheit, also das nachweisbareVerhältnis der Schuldverschreibung zu dem Autor als die Abstam-mung von demselben ist es, worauf sich das Vertrauen und der inden an sich wertlosen Streifen Papier mit wenigen Schriftzügen ge-legte Wert stützt.

Auch der Wert der Autographen wird erst durch das Vertrauenauf ihre wirkliche Abstammung von einer Autorität (Berühmtheit)begründet. Der bloße Einwand der Unechtheit untergräbt das Ver-trauen zu ihrem Wert, und der Nachweis der Unechtheit benimmtdem vermeintlichen Autogramm den Wert gänzlich: es wird einwertloser Papierstreifen. Die Echtheit des Autographen ist dieden damit betriebenen Handel leitende Idee. Von ihr, als der unbe-