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der Kavstr Seiten in Verachtung gekommen, und seine machtmeistens vcrlohren hatte, was sollte es bedeuten, in diesen land-städken ein Mitglied des schattens dieses Raths zu seyn.
* OFLVXl(ML!> bey den IncaS, waren beamte, soüber 10. oder 50. ober 100. oder 500. oder endlich über 1000 .mann qeseNel waren; dann es waren Decuriones und Decuria;von allen °dicstn gattunqen, so daß die Decuria von zehrnmann gleichsam wie die wurtzel der grösser» Decunarmnwar. Dann eine jede stunde unter der andern ihrer grossenach , so daß der Decurio über 50. zehrn Decuriones über 10.mann unter sich halte, und so fort, bis endlich der Decurioüber 1000. den andern allen in seiner grossen Decuria von1000. mann vorgesetzet war. Ein jeder aber dieser Decurio-num hatte seine besondere bedienunq. DieZehner-Decurioneswaren verpflichtet, so denen unter ihnen stehenden zehnern anetwas fehlte, ihnen behülflich zu seyn, und so sie eine gnadebegehrten, dieselbe bey denen, so solche auszutheilen geord-netwaren, auszuwürcken. a, Wann einer seiner zehnern et-was verwircket hatte, mnste er es bey dem Decnrione, unterwelchem er unmittelbar stunde, angeben, ihn dessentwegen ver-klagen , und je nachdem es der fehler verdiente, abstrafen las-sen. Zu weiten kam es auch bis auf den Decurionem der tau-fender, wann es die Wichtigkeit erforderte. Also wurden dieProcesse ohne appell, und kurtz abgethan. Sie sagten, daß instraf-gerichten das lange aufzögern viel böses nach sich ziehe, undin bürgerlichen streitigkeiten würden dieselben, wo man vieleappellationen gestattete, und die beweisthumme nach der Rechts-sorm begehrte, nur auf undenckliche zeit aufgezogen; aufdieseweise würden die armen in ihren rechten gehemmel, und aus-ser stände gesetzet, ihr begehren auszuführen, dieweil sie ins-gemein die kosten, welche dreymal höher als die streit - fachenselbsten liefen, z» tragen nicht vermögend wären. Diesem vor-zukommen hatten sie in jeder stadt einen Richter, dem sie allevollmacht gaben die Processe zu schlichten. Wann es aber ei-nen streit um die grentzen der stadt oder das land betraft, soschickte der Anca einen Gommissarinm dahin , die fache auszu-machen , und der Anca vertraute seiner Unter-Richtern gerech-tigkeit so viel, daß er sich nicht in die privat-sachen mischete.Welche weise so wohl klinget, daß es zu wünschen wäre, daß sieauch in Europa eingeführt wurde, wo nicht bekannt wäre, daßalle diese einrichtungen, so gut sie auch auf dem Papier undnach der regul sind, wegen der Verderbnis der menschen inpraxiauch wieder vielen unkommlichkeireu unterworffen sind. Wannein Decnrio sein amt Nicht thäte, wurde er selbsten von demDecurioste , unter welchem er unmittelbar stunde, angeklagt.Also hatte ein jeder seinen Obervogt, und muste folglich sein amtrecht zu verrichten sich angelegen sey» lassen. Wann die kinderetwas verfehlet hatten, so wurden neben ihnen auch die eiternangeklagt und abgestrafet. Sie sind die schuld, hieß es, daßsie ihrer leibes-frncht keine bessere auferziehung gegeben, und sieüber das gute und böse nicht unterrichtet haben. Deswegenliesse sich das volck angelegen seyn , die kinder auf das sorgfäl-tigste zu auferziehen. Musten die Decuriones über die zeh-ner alle monak den obern Decurionibus rechnung geben, wasvor kinder beyderley geschlechks bey ihren 10. Haushaltungen qe-bohren worden, wie auch die abgestorbenen anzeigen, wodurchder Inca dic anzahl seiner Unterthanen allezeit auf das genauesiewissen konnte. So wurden auch diejenigen, so zu kriege gezo-gen , und die umgebrachten angezeiget. Die titul dieser Decu-rionum wurden von der cmzahl der Männer oder haus-vättern,so unter ihnen stunden, genommen. Also wurden die Decurio-nes über zehrn , Chunca Camapa, d. i. Zehnder, die folgen-den Fünfzger und so fort genennet. GarcüaJJ'o de la Vega, hist.des Yncas tom. I. p. 160. &c.
DedekenmlS, (Georgius) war zu Lübeck an. 1 574. ge-dohren, und legte daselbst einen guten gründ in der gelehrsain-keit, weswegen er sich, ohngeachtet alles einwendens feiner mut-ier , von dem studiren nicht wollte abwendig machen lassen. Erbesuchte hierauf unterschiedliche Universitäten, und wurde end-lich an. izyo. da er sich zu Franckfurt an der Oder aufhielt,nach Schonderg in dem Ratzeburgischen zu einem Prediger de-ruffen. Nachdem er diesem amt ?. jähr vorgestanden, über-nahm er eben dergleichen function zu Neustadt in dem Hol-steinischen , mit welcher er an. 160z. die stelle eines Predigerszu Hamburg , dahin man ihn wider sein vermuthen erfordert,verwechselte. An diesem letztern orte starb er an. 1628. und hin-terließ unter andern : Tradtatum de Peccatorum Causis ; PraxinConscientiarum; Consistorialium Consiliorum & DecisionumThesaurum &c. Witte , memor. Theol.
* Dedekind, (Friedrich) lebte in dem XVI. feculo , undwar aus dem Braunschweigischen gebürtig. Er wurde Magi-fter Phitosophia? , und studirte Theologiam , war dabey ein tref-licher Poet und Prediger an der 15t. Michaelis-kirche zu Lüne-durg und Neustadt, und wurde von dem Rath zu Göttingen dahin beruffen, die religions-streitigkeiten beyzulegen. Er hatgeschrieben: Metamorphofeon sacrarum libros V. Schmal-kalden 156?. in 8. Grobianuin & Grobianam, sive de worumsimplicitate , Franckf. i<;84. Halle 1614. in 8. und hat manvon diesem buch eine alte Teutsche Übersetzung, in dem neuernTeutsch aber ist sie an. 1708. in 8. heraus gekommen. Hamel-nmnn. opp. p. 806. 903. 936. 9J4· 957* StollkS Historie dergrlkhrth. III.$. 7.
* Dedekind, (Friedrich) aus dem Braunschweigischen,war Philosoph ^ Practicie , hernach Logices & Metaph. Pro-fessor und Senior auf der Universität zu Grcyphswalde. Erstarb de» iz. mertz an. 1633. in dem 73. jähre seines alters, midhat Dialedkicam sacram; Artein solvendi Sophismata; Histo-riam Syncretisnii; Exercitationes Logicas &c. geschrieben.Witte , biogr.
* Dedez, oder Dedes, ein gebürge in Marocco in Aftica,in der provintz Tedla, und ein theil von dem gebürge Atlas, hatin die länge;o. merlen, ist sehr dichte mit bäumen bewachsen,und mit einigen quellen versehen. Es wird von Wilden bewoh-net , welche sich mit reis und milch und von ihrem viehe »eh-ren. Weil sie sich ausser dem auf den raub legen, ist eS umdiese gegend sehr unsicher zu reisen. Sonsten aber solle» sie dieheßlichsten unter allen Afticanern, und wegen ihres Übeln qe»ruchs, den sie von dem beständigen Umgang mit ihrem vieheangenommen, fast unerträglich seyn. Marmolius , descr. Afric.tom. II. lib. III. 86. Martiniere.
* DEDICATIO, hieß bey den Römern, wenn eine fachezu demjenigen eingeweyht wurde,, wozu sie gewiedmet war.Zum erempel ein tbearrum zu comödien, ein amphitheatrumzu fecht - spielen und dergleichen. Also hat man die redens,arten, dedicare togam in funus , dedicare in censum , de.dicare rudern carinam, dedicare monumentum sub ascia, inwelchem verstände auch das Wort encceniare genommen wur-de. Insonderheit brauchte man das Wort Dedicatio, wennein tempel eingeweyhet wurde. Sie war von der Gonsecra-tione unterschieden, und jede konnte ohne die andere verrich-tet werden, wie denn die Consccration bald vor bald nach derDedication geschahe. Doch ist bisweilen Dedicatio also ge-brauchet worden, daß die Consecratio darunter begriffen war.Die Dedicatio geschahe allezeit von einem Magistratu Majore.Also thaten es die Könige, wie bey dem Livio I. 10. zu sehen;nach ihrer verjagung die Bürgermeister, die solches recht be,ständig behalten» daher der Pontifex Maximus , da er gezwun-gen wurde, dem Ldili Guruli C. Flavio die Worte vorzuspre-chen , sagte, daß es wider den alten gebrauch der vorfahrenwäre, bey welchem niemand alö der Bürgermeister oder ober-ste Befthlhader hätte vediciren können. Lh ius , II. 8. & 27.IX. 46. Daß die Cenfores solches auch verrichtet, findet manbey dem Livio XL 1 I. 10. von den Kaysern ist es ausser allemzweifel, wie die exeinpel bey dem Suetonio Aug. 29. Tib.30.40. Spartiano in Adr. i z. und die auf unsere zeiten übriggebliebene monumenta uns überführen. Die Duumviri habenauch oft die Dedication verrichtet. Lhius , 11. 41· VI, 5.XXIII. 50. ;i. Wie denn überhaupt das volck auf den Go-mitiis tributis eine hohe Obrigkeitliche Person darzu erwehlte.Wer den tempel einweyhete, dessen nähme wurde über dieIhür oder an einem andern erhabenen orte geschrieben, der-gleichen inferiptiones bey dem Grutero inlcr. p. 46. n. 5.
5 . 101. n. 11. p. 102. n. 7. und Reinesio infer. p. 269. n. 29.ehen. Sie bildeten sich auch ein, den göttern durch die De,dication eine besondere ehre zu erzeigen, zumal, wenn sie sol,che auf ihre kosten verrichtet hatten, daher sie sich zur Vergel-tung bisweilen bey den göttern etwas ausdaten, oder batenihre felder fruchtbar zu machen rc. Demjenigen , so den tem-pel dedicirte, muste der Pontifex, welcher die thür-schwelle hielt,gewisse wvrte vorsagen, die jener mit lauter stimme nachsprach.Fesius v. Fanum. Was solches eigentlich vor Worte gewesen,kan man nicht sagen, ungeachtet bey dem Valerio MaximoV. Io. Livio 1 .10. II. 8. X. 2;. Plutarcho in Poplic. p. 104.Tibullo IV. 14. und Grutero infer. tom. I. p.2j. n. 13. p. 4z.n. 7. spuren davon zu finden. Es musten solche wvrte so ge-nau und deutlich ausgesprochen werden, daß nicht eine svldeversehen wurde, sonst muste die Dedication von neuem gesche,hen, und der , so fehlte, lud sich eine grosse Verantwortung aufden hals, daher Plinius bitt. nat. XI. 57. erzehlet, MetelluSder Pontifex habe so eine schwere spräche gehabt, daß er sichviele monat quälen müssen, ehe er die Worte recht aussprechenkönnen. Gutherius , de vet. jur. Pontif. III. I I. Der Pontifex Maximus war die haupt-perfon bey dem gantzen wercke. Erstellete alles an, ließ es auch zurücke gehn, wenn er es nicht
vor gut hielt. Cicero , pro domo 41. Valenus Maximus , I. I.ex. 8- Livitis , XXVII. 25. Varro , de lingua Lat. V. Guthe.rius , de jur. Pontif. II. 4. Ant. van Daten , diss. de consecr.Ethn. p. 684- Daher der, so den tempel dedicirte, die Pontili.ces hierzu einlade» muste. Cicero , pro domo 4z. zr. van Da -len , 1 . c. Alle, so bey der einweyhung zugegen waren , solltenvon gesundem leibe und frölichem gemüthe seyn, weil sie es vorein gutes omen hielten , und die gemülher durch traurigkeitnicht musten vom gottesdienst abgehalten werden. Alexanderab Altxandro, genial, dier. VI. 14. Tiraquellus , de leg.connub. II. 59. Mau hatte bey der Dedication gesetze, darin-nen das recht und der gebrauch des tempels beschrieben war,welche solches ansehen hatten, daß sie bey jeder gelegenheitnachgesehen , und alles nach derselben Vorschrift eingerichtetwurde. Plinius , epist. X. 58. Lhius, 1 . c. Gruterus , tom. I.p. 2;. n. 12. Brißbnius , de Form. I. 194. Das bild desjeni-gen gottes , dem der tempel gewiedmet war, setzte man in dermitte des tempels auf kostbare küssen. Servius , I.III. 16.
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