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Neu-vermehrtes historisch- und geographisches allgemeines Lexicon ... : In welchem das Leben und die Thaten der Patriarchen, Propheten, Apostel, Vätter der ersten Kirchen, Päbsten, Cardinälen, Bischöffen, Prälaten, vornehmer Gelehrten und Künstlern, nebst denen so genannten Ketzern; Wie nicht weniger derer Kayser, Könige, Chur- und Fürsten, Grafen, grosser Herren, berühmter Kriegs-Helden und Staats-Ministern; ... Und endlichen Die Beschreibung der Kayserthümern, Königreiche, Fürstenthümern, freyer Ständen, Landschafften, Insuln, Städten, Schlösser, Klöster, Gebürgen, Meeren, Seen, Flüssen, und so fortan; .. Dißmahlen von neuem mit Fleiß gantz übersehen
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von Clumen an. 1388. zum besitz der Abtey gelanget/ welche sieaber gleich an. 1389. mit dem leben verlassen muste. Sie istdie letzte Catholische Aebtißin gewesen.

38. Anna Erica/ Gräfin von Waldeck/ hat/ wie oben gedacht/nach dem brand an. 1593. die Abtey wieder ans ihren Mittelnbauen lassen. Sie starb an. 1611.

39. Dorothea Augusta / Hertzogs Iulii zu Braunschweig tvchtcr / starb an. 1623.

40. Catharina Elisabeth/ Gräfin von Oldenburg / starban. 1649.

41. Maria/ Gräfin vonSolms/ starb an. 1663.

4r. Dorothea Hedwig / Hertzogin von Holstein - Norburg/resiqnirte an. 1678. ward Catholisch/und vermahlte sich mit ei-nem Grafen von Rantzau.

43. Christian« Sophia / Hertzogs Rudolphi Augusti zuBraunschweig tochter/resignirte an. 168/. und vermählte sichan Hertzog August Wilhelm zu Wolffenbüttel.

44. Christiana, Hertzogin von Mecklenburg-Schwerin /starb an. 1693. den 30. jun.

4c. Henriette Christiana / Hertzog Anton Ulrichs zu Braun­ schweig tochter/welche an. 1712. diese würde niedergelegt/ undsich zu der Catholischen religion gewendet hat; worauf

46. Eiisabetha Ernestina Antonia/ Printzeßin von Sachsen -Meinungen/ geb. den 3. dec. an. 16S1. den 2, dec. an. 1713.erwehlt worden.

Nächst der Aebtißin war in diesem Stift sonst auch einePröbsttn/ welche würde aber nach der religions-änderung abge-gangen / eine Decanißin aber ist auch nach der zeit geblieben.Der Canonißinnen waren sonsten wol 24. welche aber bis auf3. herunter gekommen. Der Canonicorum bey diesem Stift/die schon von 600. jähren her wechstls-weise mit den Canonis-sinnen / doch auf besondern chörem die horas singen müssen /waren sonsten insgemein 12. seit an. 1666. aber sind nur 4. re-sidirende; die übrigen müssen sich mit etwas wenigem begnü-gen lassen. Die Advocatur oder schutz-gerechtigkeit dieses Stiftswar hauptsächlich zwar bey den Kaysern und den alten Hertzo-

t en zu Sachsen , doch wurden auch im XII. fteculo die altenZrafen zu Winzenburg , ingleichen die zu L-ommerschenburg,und die zu Woldenbnrg von dem Stift dazu nach gutbefindengleichsam zu Unter-Vögten erwehlet. Die Aebtißin Adelheidsaber nahm den ans dem exilio zurück gekommenen HenricumLeonem zu einem beständigen Stifts-Advocaten an / und be-lehnte ihn auch mit vielen städten und örtern, bey dessen nach-kommen diese schutz-gerechtigkeit allezeit geblieben und exercirtworden/ ob schon einige geringere Herren, sonderlich die Wol-denburgische Grafen , über einige besondere Stifts-güther aufkurtzc zeit die Advocatur gehabt. Das L-tift hat sonsten sitz undstimme auf dem Reichs-tage gehabt/ so ihm aber von dem Hau-fe Wolffenbüttel/ welches sich die gäntzliche Hoheit zuschreibet ,nicht zugestanden werden will. Leuckfeld. antiq. Gandersh.Europ. Herold/ P. I. p. 604.

Gandia / eine kleine stadt in dem Königreich Valencia /zwischen Tativa und Denia , am meer gelegen. Es giebet ei-nem gantzen Fürsienthum den nahmen , so dem Hause Borgia gehöret , dem es König Ferdinand V. in Aragonien , PapstAlexandra VI. zu gefallen/ an. 1,48c. zugewendet hat. Die Je­ suiten haben darinnen ein berühmtes Collegium , welches derFürst davon, Franciscus Borgia / ums jähr ic4c. gestiftet/ undsich selbst darein begeben hat. Um selbige zeit haben auch dieJesuiten hier eine Academie aufgerichtet/ und ist Andreas Ovie-dus deren erster Rector worden. Schauplatz von Spanten/

p. 317. S. Martbe, Etatde lEspag. p. 196.

* Gandinus/ (Albertus) war zu Crema/ und nicht/ wie an-dere sagen/ zu Arezzo / gegen das ende des XIV. soculi geboh-ren / und studirte zu Padua die Rechte. Er verwaltete daraufzu Perugia / Florentz und Siena die stelle eines Criminal-Rich-ters / und starb an. 14c«. im 8 °. jähre seines alters. Erward zu seiner zeit vor einen der besten Rechtsgelehrten in Cri-minalibus gehalten, von welchen Materien er auch einige schrif-ten, als: Opusculum de Maleficiis, Venedig 1398. de Ju-diciis & Tortura ; Practica criminalis de Crimine laefe Maje-statis; de QuEestionibus &c. hinterlassen. Pancirollus , de clar.leg: Interpret. II. 48. Papadopoii hiii. Gymn. Pat. tom. II.

* Gandulphus, Bifchoff zu Reggio , wurde an. 1063. da-zu erwehlet, confirmirte an. 1073. dem kloster St. Profperi,die von seinen vorfahren Teuzone und Sigefrido erhaltenen prl-vilegia, und wurde nebst dem Bifchoff von Parma, als Kay-ser Henricus gegen die Gräfin Mathildam die schlacht verloh-ren, gefangen mit weggeführet, ist auch an. 1087. ohne seinBißthum wieder erlangt zu haben, gestorben. Dommto, i nvita Mathildse II. 3. Bnnaventura de Angelis , in hist. Par-menfi. Ugbeßus, Ital. sacr. tom. II. p. 282.

. * Ganea-de-Iesu, oder Ganetta, eine Africanische stadtrn dem Königreich Dambia, welches einen theil von Abyßinienausmachet. Sie liegt in einer tiefe, obschon sonsten die übrigenAdyßlmjchen stadte aufhoben liegen. Doch ist ihre läge sehrangenehm, und hat in menge süsses waffer. Es ist eine schö-ne kirche daselbst, wo die letzten Abyßinischen Kayser seit etli-chen fecuhs her sind begraben worden. Vor noch nicht lan-ger zeit haben die Jesuiten eine kirche daselbst angeleget, wel-che der Pater Petrus Pays nebst einem pallaste für die Adys,

i,jvm/ivi uui ... vnnvuii'Vt iwciir oauen lassen,Diese stadt, deren nähme Jesus-Paradies kan verdvlmnschgwerden, liegt 12. stunden von Dancatwn, und eben so fernevon dem neuen Gorgone ab. Beschreibung des Reichs desPriesters Iohannis. Tbom. Corneille, Dict. Geogr.

Ganejus, oder Gagnejus, (Johannes) Franciscil. Königsin Franckreich oberster Allmosen-Psteger, und Cantzler der Uni-versität zu Paris , lebte um das jähr 1343. Er hat anmerckun«gen über das Neue Testament geschrieben, desgleichen die Mi-men in Lateinische verse, und Primatü Lommentarios überSt. Pauli Episteln, auf Francisci I. sonderbaren befehl über-setzet. Du Marne & du Verdier , bibl. Franq. Mir<eui, de faipt.siec. XVI. Le Deren & Godefroi, Offic. de la Courontve.

Ganejus, (Johannes) der vornehmste Präsident desParle-ments zu Paris , und nachmals Cantzler in Franckreich, lebteunter Ludovico XI. Carolo VIII. und Ludovico XII. Er be-gleitete König Carolum VIII. als er das Königreich Neapoliseinnahm, an. r 493 . und starb an. 1312. Blancbard, elogesdes premiers Presidens.

* (ßanelon, war in den alten romanen ein berühmter ver.räthcr, welcher die Franzosen öfters betrogen hat, und die Ur-sache ihrer bey Ronceval erlittenen Niederlage gewesen. Erhat zu Caroli des grossen Zeiten gelebt, und sein nähme kommtvielleicht von bemalten Wort inganner, auf Italiänisch ingan.nare, so betrügen ^

Wenilon der

las gegeben....... , «v viericus

in der capelle des Königs Caroli Calvi , welcher ihn an. z;r.zum Er» - Bifchoff gemacht, und nach der Hand von seinenHänden hat gecrönet werden wollen, so auch zu St. Croix indem Orleanischen geschehen sollte. Indessen rüste dieser un-danckbare und an seinem gutthätigen Konig verrätherische Prä-lat Ludovicum Germanicnm in Franckreich, und verrieth ihmseine stadt. Der König Carl beschwerte sich dessen bey einemReichs-tage, welcher au. 839. im brachmonat zu Savonierres,einer Vorstadt von Toul , versammelt war; der Reichs-tagbeorderte 4. IVletropnIitanos , des Ertz-Bischvffs verbrechen zuuntersuchen, und Wenilon ward cikirt , innerhalb 30. tagenvor ihnen zu erscheinen, rede und antwort zu geben; es ist aberunbekannt, was für ein sententz von ihnen ist gegeben wor-den. Denn dieser Prälat starb an. 863. in seinem Ertz - Biß«

thUM . Baroniui, ad A. C. 839. Sammartb. Gall. Chr.

Ganerben. Dieses feinem Ursprung nach Teutsche wvrrhat unterschiedliche bedeutuuM. In dem Sächsischen Rechtewird dasselbige gantz anders gebraucht, als in Ober - Teutjch-land, und heisset die seitivärtigen nähern erben nach den brü-dern und schwestern. Die Ursache dieser benennung kommt hervon gehen oder eilen, weil deren erbfolge näher und unstreiti-ger ist, als der andern. Sie werden auch gunst-erben genen-net,weil ihnen das Recht so günstig ist, daß sie ohne streit zu demerbe niederwärts gehen, und gleichsam eilen. Wohin auchdas Teutsche sprichwort zielet: was niederwärts kommt,das gehl; was aufwärts kommt, das steht. Diestrwe-gen nennet sie Hottomannus haeredes accelerantes, und Weh-ner bezeuget, daß ihm viel Urkunden vorkommen, darinnenGan-und Gunst-erben vor eins gebraucht worden. Andere sa-gen, das wort Gan heisse so viel als gemein, und habe manvor alters z. e. einen Ganschnitter genennet, wenn jemand ei-nen gantzen Haussen oder gantze gemeinde schnitter gehabt. Undin solcher absicht werden in Ober-Tcutschland Ganerben ge-nennet, wenn eine gantze anzahl geschlcchter sich mit einanderzusammen verbinden, ein gemeines schloß, bürg oder guth zu-sammen besitzen, und einander die erbfolge versprochen haben;weshalben sie im Lateinischen Gondomini heissen. DergleichenGanerbschafften sind nun gar viel in Tentschland, als Fried­ berg , Gelnhausen in der Wetterau , Haun im Fuldischen, Saly-burg an der Saale in Francken, Trachstadt bey Römhild,-tenburg bey Nürnberg , rc. welches letztere aber anChur-Baycrngefallen. Die gelegenheit zu solcher Vereinigung vieler ge-schlechter hat das vor dem land-frieden üblich gewesene faust-recht gegeben, welches den Adel und andere auch wol höherenöthigte, daß ihrer viel in gewisse schlösser oder auch sonsten sichzusammen thaten, und einander mit gesamter Hand wider allegewalt beyzustehen versprachen. Zu mehrerer anreitzung rich-teten sie unter einander zugleich die gemeine erbfolge auf krafftwelcher die übrige Ganerben - gemeinschafft die vcrlassenschaffierbt, wenn jemand unter ihnen ohne erben verstirbt. Eine sol-che Vereinigung wird nun ein bürg-friede genennet, gleich-wie die Ganerben selbst Burgmänner heissen, zumalwenn sie zusammen ein schloß besitzen. Wenn nun zuweileneine Ganerbschafft sich etwa» zu schwach befunden, der gemalteines jeden zu widerstehen, haben sie sich auch wol unterden schütz der benachbarten Fürsten begeben, und >mdderen lchns - leuthe worden , wie solches an den Gancr-ben des Busecker - thals zu sehen. (Siehe Buscck.) Jasie haben sich öfters gar in der benachbarten Landsassercy be-geben , daher nun nicht alle Ganerben eben dem Reiche unsersworffen seyn, wie denn Hessen den Ganerben des Bnsccker-thalssolche Reichs-freyheit streitig machet. In eine solche Gancrbcn-schafft kan nun ein jeder treten, auch sein eigenthum dazuwiedmen. Ja es kan ein jeder seine lehn-güther darzu schlagen,