Anhältischer feite einwendete, daß solches den Reichs - constitu-tionen und Fürstlichen regalien zuwider liesse. Unterdessen , alsdie zwey meuchel-mörder an. 1603. den 29. jan. zu Dreßden hin-gerichtet wurden, schickte Voäkvr Biedermann und der von Du-nau einen dlomrium nebst zwey zeugen dahin, welcher in evew-rum de nullitate proceffus solenniter protestiren , und zugleichbitten muste, die execution einzustellen, bis seine Principalenihre defension eingewandt. Nachgehcnds wurden auf beydenfeiten schriften gewechselt, und der beklagten ihre artverwandtenmachten Diese fache nicht allein bey dem Cammer - Gerichte an-hängig , sondern es bcmüheten sich auch viele Potentaten selbigezu ende zu bringen; es war aber alles vergebens, bis der todvielem streit ein ende machte. Denn voüor Biedermann starbden 1. nov. an. 1606. in seiner Verwahrung, nachdem er vor-her den 22. octob. besagten jahrs eine bewegliche beelarationvon seiner Unschuld, in gegenwart zweyer Notarien und etlicherzeugen, gethan hatte. Der von Dünau aber ward erst den 18,april an. 1609. von seinem artest durch den tod entlediget. Alsbesagter Biedermann in den legten zügen lag, rüste er seinenältesten söhn von 19. jähren, welcher zu Marpurg studirte, zwey-mal mit diesen werten : Nun Loren«, mein söhn, schickedich, wir müssen fort! es ist auch selbiger nicht lange hernachan der hinfallenden kranckheit zu Marpurg verschieden. Er hat-te mit des berühmten Matthäi Wesenbecii tochter acht kinder ge-zeuget, von welchen einige zu Zerbst mit in dem Rathe gesessen.Beckmanns Anhält, hist. üb. VII. c. 1.
* Biedermann, ein ansehnliches geschlecht in dem Für-stenthum Anhalt, welches sich auch in Schlesien ausgebreitet,und die Freyherrliche würde erlanget hat. Aus demselben warLaurentius, Cantzler zu Dessau , entsprossen, von dem der vor-hergehende artickul handelt. Johann Gottfried von Bieder-mann , Herr auf Gulau, Kapat - Schütz und Schmoltz,Ober - Amts - Rath in Schlesien, war an. 1676. KayserlicherCommil&rius bey der Huldigung des Fürstenthums Liegnitz.Sein söhn, Rudolphus Ferdinandus, Freyherr von Bieder-mann aufWeissenleipe, vertrat an. 1727. die stelle eines Regie-rungs - Raths in dem Fürstenlhum Liegnitz . Er hat sich zwey-mal vermählt gehabt, erstlich mit einer Baronesse von Tha-roul, hernach mit einer Freyin von Sternbach, welche letzterean. 172z. gestorben. Seine kinder sind alle in zartem alter to-des verblichen, ausser einer einzigen tochter, die an einen vonSchiemonski vermählt worden. Simpa Schles. curios. tom. II.pag. 3II.
Biederste, eine adeliche familie indem Fürstenthum An-halt , welche vor zeiten, wie man vorgiebt, ihren sitz an einemsee gehabt, dahero sie sich by der see, oder bey der see genen-nct, worauf deren erster geschlechts - nähme mit der zeit ver-gessen worden. Friedrich hat des Ertz - Bischoffs zu Magde burg revers an Fürst Bernharden zu Anhalt, wegen der Mag-debürgischen lehnschasst, an. 1466. als zeuge unterschrieben.Martin von Biederste, Fürstlicher Anhältischer Rath undHofmeister, starb 1707. und hinterließ zwey söhne, die sich indie Ritter - sitze Jlberstädt und Ballenstadt vertheilten. Beck-manns Anhalt, hist. lib. VII.
* Biegeistn, (Johannes) ein Jesuite von Altkirchen indem Sundgau, gebohrep an.1387. hat die Philosophie zu Mols heim , und die Theologie zu Mayntz gelehret, worauf er DoctorTheoiogice , und Rector des Collegii zu Würtzburg worden.Er schrieb von dem auswandern der Heidelbergischerr Predi-ger , wiewol ohne vorsctzung seines nahmens, und starb an.i6;6. den 19. febr. im 49. jähre seines alters. Alegambe.Witte , diar.
Viel, ist eine uralte Eydgenoßische stadt, an dem WasserSchüß, etliche hundert schritt ob dessen einfluß in den mit scho-nen Weinbergen umgebenen Bieler-see bey Nydau, zwischen Sv-lothurn und Ncufchatel gelegen. Sie gehöret unter die zuge-wandten Ort der Eydgenoßschafft. Den nahmen soll sie habenvon ihrer figur, die einem best oder zimmer-art nicht unähnlichist. Ihr erster Ursprung ist ungewiß. Schon an. 1275. hat Kay-fer Rudolvh I. von Habspurg, diese stadt mit allen denen freyhei-ten begnadet, welche damals die grosse stadt Basel genossen.Gleiche freyheits - bestätigungen hat sie auch von den KaysernAdolpho, Heinrich VII. wie auch hernach vom Kayser Sieg-mund, an. 1417. und 1434. erlanget. Sie stehet schon mehrals 400. iahr in bündnis mit Bern , Freyburg und Solothurn .An. 1297. wurde der bund und freundschafft mit Bern erneuert,welches nach der Hand von zeit zu zeit wiederholet worden, alsan. 1303.1306.1336.1344. und 1352. ward endlich der bundauf ewig getroffen. Mit Freyburg ist Biet in bündnis getreten,erstmals an. 1311. erneuert an. 1322.1343.1407. und endlichfür ewig an. 1496. dessen völliger innhalt bey Waldkirchio a) zulesen. Mit Solothurn wurde der erste bund getroffen an. 1334.erneuert an. 1334. auf ewig gestellt an. 1382. Dasinstrumenthat gleichfalls Waldkirch . K) Mit ihrem benachbarten Gra-fen von Neuenburg hat sie an. 1306. eine besondere frellndschafftund bündnis aufgerichtet, welche hernach an. 1336. erneuertworden. Diese hülfliche und schirmliche bündnissen vermögen,daß ein theil dem andern mit leib und guth beholffen seyn solle, sooft ein jeder bunds-genvß ermähnt wird. Es ist auch die stadt,in trafst dieser bündnissen bey allen und jeden kriegen undschlachten der Eydgenossen mit gewesen, und der stadt Bern vonan. 1291. bis iii2. jedesmal hülflich zugezogen. Es erkennetHistov. Lexiem II. Theil.
jedennoch anbey diese stadt einen jeweiligen Bischoff von Ba sel für ihren weltlichen Oberherrn, dem sie auch huldiget, zwarmit beding und vorbehält ihrer freyheiten nach sage des tractatsvon an. 1610. Es hat also der Bischoff noch heutiges tagsmacht, dieser stadt einen Amtmann zu setzen, welcher Meyergenennt, und aus dem kleinen Rath zu Viel, oder doch einEvangelisch - Reformirter Stifts - Edelmann seyn muß. Ervertritt die stell eines Richters, führt das prselidium vor Rath,hat aber darneben keine stimm, auch nicht den entscheid dergleich instehenden stimmen, als welcher dem Groß - Weibel zu-steht. Der Meyer beruft beydes den kleinen, und auch dengrossen Rath, jedoch dieses letztere, auf vorhergehende erkännt-nis des kleinen Raths. Sonsten können Bürgermeister undRath sich auch , t ihrer eignen und privat - fachen halber, in ab-wesenheit des Furstl . Meyers versammle». Um schulden, käuf,schelt-wort, oder dergleichen, ist der Meyer der stadt Rich-ter-stab unterworffen; wo aber jemand, seiner amts - Verwal-tung wegen, wider ihn klage hat, muß man ihn vor dem Für sten darum belangen. Er ist auch nicht befügt, jemand ge-fänglich einzulegen, in büße zu Verfällen, oder sonsten einigeexecution für sich allein vorzunehmen , es seye denn vorher vorRath erkennt worden. Der Meyer muß auch der stadt schwö-ren. Das Blut-Gericht wird von dem kleinen Rath, in desFürsten auch des Bürgermeisters und Raths nahmen geführt.An denen in peinlichen fällen verwürckten güthern, sowol alsdenen kriegs - und andern geld - bussen haben beydes der Fürstund die stadt ihren obwol ungleichen antheil. Hingegen fal-len der stadt allein zu der zoll, umgeld, bürger-steur, abzug,und das burgerrecht - geld , so von neu angenommenen bür-gern fallt, und kan da der Fürst keine steur, noch schatzungauflegen. In kriegsläuften muß die stadt der HochwürbigeuStift Basel, inner dero marchen, mit ihrem panner, undzwar in eigenem kosten zuziehen. Sie kan auch mit niemandfernere bündnis machen oder annehmen ohne consens des Für sten . Es gehören aber zu der stadt die dörfer Läumbringen,Vtngels, Bätzingen und Mett. Ferners gehöret zu dem Vie-ler - panner die mannschafft in der Bischösslichen HerrschasstErguel; dahero so oft zu Viel ein neuer Venner erwehlt wor-den , ist die baursame aus dem Erguel verbunden in die stadt zukommen, und dem neuen Venner zum panner zu schwören.Endlich ist dieser stadt zugehörig die halbe mannfchasst in denBernerischen dem Vieler - see nahe gelegenen dörfern Ligertz,Twan rc. Das Regiment der stadt bestehet aus dem kleinenund grossen Rath. Das Haupt der bürgerschafft ist derBürgermeister, nach diesem kommt der Stadtvenner,Seckelmeifter, Gtadtschreiber, rc. Diese werden allejähr an dem sogenannten Leyd-tag, von Rath und Ausschütz(welche sind,12. glieder des grossen Raths, als nemlich von je-der der 6. Zünften zwey) bestätiget, oder aber auf geschwornencyd entlassen, auch die ledigen stellen ersetzet. In ehe - und kir-chen - fachen hat die stadt ihr eigen Chor - Gericht, darinnen einRaths-glied , als Chor-Richter präsidirt. Die einwohner die-ser stadt sind Reformirter religion, wie sie denn in dem, unterden Evangelisch - Eydgenoßischen städten an. 1329. gemachten,Christlichen bürger - recht auch mit begriffen sind. In civil-fachen geht die appellation seit dem tractat von an. 1610. vomRath für Räth und Bürger, und von diesem nicht weiters.An. 1316. als Graf Eberhard von Kyburg mit dem BischoffGerhard zu Basel in streit gefallen, und deswegen die stadt Bietbelagerte, erwiesen sich die Vieler in ihrer gegcnwehr so getreuund tapfer, daß der Graf genöthiget worden die belagerungaufzuheben, und die flucht aufSolothurn zu nehmen , bis da-hin er auch von den Bielern verfolget worden, c) An. 1367. hat-te die gute stadt ein klägliches schicksal. Denn weilen sie an. 13 3 2.mit der stadt Bern einen ewigen bund eingegangen hatte, warder damalige Bischoff, Johannes ds Vienna, sthr übel darauf zusprechen, jo gar, daß er eine anzahl reuter vcrsammlete, da-mit am Allerheiligen abend die sichere stadt unversehens über-rumpelte , alles was sich zur gegenwehr stellte, niedermachte,die fürnehmsten bürger gefangen in das schloß zu Viel legte, et-liche aber hinweg führte, die stadt ausplünderte und mit feuevansteckte, d) Es blieb auch nachwärts die brandstätte eine lan-ge zeit öde und unbewohnel, inmassen die übrigen bürger vorder stadt, an dem see, Hütten und höltzerne häuslein zurichte-ten , darunter sie sich über die zehen jähr lang armselig aufgehal-ten , bis sie endlich vermittelst der benachbarten hülss, nach undnach die stadt wiederum anbauen und bewohnen können. Judiesem Unfall ist unter andern auch das stadt - archiv mit allenbriefschafften durch die flammen verzehret worden. Zu ansangdes vorigen sseculi entstund ein streit - Handel, sowol wegendes damaligen Bischoffs Jacob Christophs von Wartensee undder stadt Viel, beyderseits prätendirenden rechten, als anchwegen dem zwischen gedachtem Bischoff und dem Canton Bern abgeredten tauschhandel, als worüber sie sich zu Neuenstadt an. 1398. den 20. octobr. also verglichen: Es sollte nemlichder Bischoff der stadt Bern einräumen und übergeben, die stadtViel mit ihrer zugehörd und Meyer - amt; hingegen solle ihmdie stadt Bern zustellen etliche nahmhaffte zehnden auf dem Teftfenberg, wie auch von dem mit den Stift-leuthen im Münster-thal gemachten bürger - recht abstehen , und diese dem Bischoffledig und allein Heimweisen. Es beschwerten sich aber hierüberbeydes die Münsterthaler, und die stadt Biet, lvelche letztere be-fürchtete , ihres sitzes auf den Eydgenoßischen Tagleistungen
B ; dadurch