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Neu-vermehrtes historisch- und geographisches allgemeines Lexicon ... : In welchem das Leben und die Thaten der Patriarchen, Propheten, Apostel, Vätter der ersten Kirchen, Päbsten, Cardinälen, Bischöffen, Prälaten, vornehmer Gelehrten und Künstlern, nebst denen so genannten Ketzern; Wie nicht weniger derer Kayser, Könige, Chur- und Fürsten, Grafen, grosser Herren, berühmter Kriegs-Helden und Staats-Ministern; ... Und endlichen Die Beschreibung der Kayserthümern, Königreiche, Fürstenthümern, freyer Ständen, Landschafften, Insuln, Städten, Schlösser, Klöster, Gebürgen, Meeren, Seen, Flüssen, und so fortan; .. Dißmahlen von neuem mit Fleiß gantz übersehen
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* BifcMs, (Bartholomäus) von Genua gebürtig, erlerntedie ersten anfange der zcichnuna bey seinem vatter, der ihnhernach in die schule Valerii Castclli, der damals der beste Mei-ster zu Genua war, schickte. Er nahm in dieser kunst unge-mein zu, und würde ohne zweifel unter die zahl der grosse» mei-stern gekommen seyn, wann er nicht an. 1657. in dem 25.jähr seines alters von der pest samt seinem vatter und übrigergantzer familie wäre hingeraffet ivorden. Die wenige vonihm noch übrige gemahlde und kupfer-stiche zeugen genugsamvon seinen herrlichen gaaben. Soprani , vite de Pittori Ge-noveii in 4. 1674.

Btscari, ein städtgen in Sicilien im Val di Noto gelegen,so den titul eines Fürstenthums führet.

Biscaya , viscaya, eine fruchtbare provintz in Spanien ,welche gegen norden an das Brscayische meer, gegen Westenan Asturia di Santillana, gegen süden an Alt-Castilien, undgegen osten an das gebieth Aval« grentzet. Die Haupt-stadtist Bilbao , sodann St. Sebastian , ein fürtreflicher sec-hafen,Fuentarabia, eine wichtige grentz-vestung gegen Franareich, rc.Die eiuwohner find die beuen iec-leuthe in Spanien . Vor zel-ten wohnten die Cantabri darinnen, mir denen die Römerviel zu schaffen hatten, ehe sie dieselben unter den fuß brin-gen konnten, weiches endlich Augusto gegiücket. Diese prs-vintz hatte vor diesem ihre eigene Grafen aus dem geschlechtHaro, die von den Königen in Navarra dependirten. Alsder letzte in der belagerung Algezire geblieben war, bemäch-tigte sich Johannes von Casnlien dieser provintz sowol als derGrafschafft Durango, und seit dem ist sie dem Reich Castilieneinverleibt geblieben. Sie wird in ländlein abgetheilt, alsi.) Biscaya , worinnen die trefliche handel-stadt und see-häfcnBilbao , St. Andreas und Laredo liegen. 2.) Rioja, wor-innen Lugronno. h) Alava , worinnen Viktoria ienstitsdem.St. Adriansberg, welchen man um mehrerer bequem-lichkeit der reisenden durchgebrochen, und findet man in derhöle einen brunnen , Herberg und Arche. 4.) Guipuscoa ,worinnen Tolosa , Fuentarabia, wie auch die see-port St. Se-bastian und Les Paffages. Es hat allhier viel eisen. 5.) Mo-lina, Strähn, lib. III. Plin. lib. IV. cap. 20. Pomp. Meia, lib. II.,A tariana. Me u>a. Pe'rus se Meäina, hlonius. £<f c *

Biscaya, Neu-Biscaya, ist eine provintz von Neu-Spa-nien , in Nord-America, allwo reich-hallige silber-ertze zu fin-den. Die Spanier haben allda die örter St. Barbara, St.Juan und Endeke erbauet.

B'schmarck, ein städtlein in Pomereüen, nicht weit vonStargard gelegen.

Bischoff, von dem Griechischen Wort iTtUxowoc, so über-haupt denjenigen bedeutet, welchem die aufsicht über etwasgewisses aufgetragen wird, ist eine benennung, welche bey demansang der Chriitlichen lehre allen denen gemeinschafftlich war,welche in einem orte dann bestellet waren, daß sie das WortGOttes predigen , die Sacramenten ausspenden, und zugleichsorge tragen sollten, daß der äusserliche Gottesdienst und dieübrige kirchen-verfassung bey guter ordnung erhalten werdenmöchte. Denn es waren anfänglich Bischösse und Presbyter!ihrem amt und gemalt nach einerley, und wurde durch siedas kirchen - regiment auf eine aristocratische weise versehen;daher dann in der kirchen der ersten IV. steculorum nicht min-der auf dem land in flecken und dörfern , als in den städtenselbst Bischöffc angetroffen worden ; wovon die erstere mit ei-nem absonderlichen nahmen %u%tTri<nio 7 toi , Lands-Bischöffe,genennet wurden, und lange zeit gar unter keinen Stadt-Bi-schöffen gestanden sind. ( a ) Dahero auch beyderley nahinenin verschiedenen Schrift-stellen und von den ersten Patribus miteinander verwechselt, und einerley Person und bedienung bey-geleget werden. O) Nach der zeit aber wurde dieser nähmedemjenigen eigen, welcher jedesmal der versitzende in dem Col-legio Presbyterorum war, wodurch jedennoch derselbe nicht so-wol eine herrschafft und gerichtsbarkeit über die andern, alsvielmehr nur den vortrag und das directorium in Archen-sa-chen erhielt , damit aus solche weise die berathschlaaung desPresbytern und der gemeinde desto ordentlicher von statten ge-hen , und aller fpalt und zwietracht (in rsmedium PchiPma-tis) vermieden werden möchten. 0 ) Diese art von Bischöf-fen wurde an einigen orten, als zu Alexandrien , Antiochien ,Jerusalem , Ephcso, nach erheischender nothdurft von denAposteln selbst eingesetzet; welche hernach dem exempel ihrerUrheber folgeren, und wiederum andere zum predig-amt in denübrigen städten der provintz oder auch in den benachbarten pro-vintzien verordneten, daß sie daselbst neue gemeinden sammle»und denselben vorstehen sollten. Wen» aber die gemeinde in ei-ner stadt einmal eingerichtet war, und an des ersten Bischoffsstelle ein neuer erwehlet werden sollte, so geschahe die wählvon der gesamten Geistlichkeit, so sich in der stadt und derdahin gehörigen vio-ces befand, benebenst der gemeinde, der-gestalt, daß die Geistlichkeit entweder einen vorschlug, unddas volck drein willigte, ( d ) oder das volck einen ernennetc,welches Pollulatio hieß, rind die Geistlichkeit damit zufriedenwar. M Im III. lkculo soll erst an etlichen orten die qewohn-hcit aufgekommen seyn, daß auch die andern Bischösse in derprovintz zu der wähl des neuen Bischoffs niit gezogen, welchesvachgehcntzs überall eingeführet worden. (/) Nun angeführ-

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te weise zu wehlen ist in der Morgenländischen kirche bis aufdie zeiten Justiniani gebräuchlich gewesen, welcher zu erst be-fohlen , daß die wähl von der Geistlichkeit allein vorgenom-men , von dem volck aber niemand, als die vornehmsten derstadt, und zwar anders nicht, als nur mit ihrern bcyrathzugelassen werden sollten : (g ) wiewol man auch diese endlichin dem Goncilio Nicaeno II. an. 781. davon gäntzlich ausge-schlossen. (h ) In der Lateinischen kirche aber hat man das volckbis ins XI. und in etlichen ländern bis ins XII. und XIII.saeculum bey seiner wähl gelassen; (-) als von welcher zeitan die Geistlichkeit der Cathedral - kirchen oder Canonki mitausschlreffung des voicks und des übrigen Cleri sich der wählallein unterzogen , worinnen sie auch zum theil von den Päp-sten, Kaysern und Königen durch sonderbare privilegia undconventiones bestätiget worden. Nach verrichteter wähl ge-schahe bis auf Constantini M. zeiten die orbination von demPresbyterio durch auflegUng der Hände, und war diese die letz-te Handlung, wodurch der neuerwehlte Bischoff geschickt ge-macht wurde, sein amt anzutreten. Denn es war anfäng-lich kein Bischoff dem andern unterworffen, und die Heyd-nische Obrigkeit äusserte sich der Christlichen religion, daherauch deren eonfirmation zu suchen unnöthig schirne: Nach-dem aber diejenigen Bischöffc, so in der Metropoli oder Haupt-stadt jeder provintz ihren sitz hatten, entweder von dem anse-hen des orts , oder weil von ihnen die gemeinden der andernstadte gepflantzet worden, nach und nach ein besonderes anse-hen über die andern ihrer provintz 'erlangeten, und das sogenannte sus Metropoliticum zum Vorschein kam, solchesauch gewissen Bischöffen in dem erstern Goncilio zu Nicaa be-stätiget wurde, über dieses die Christlichen Kayser des Archen-regiments sich zugleich annahmen; so gieng auch bey den Bi-schöffen und ihrer wähl eine merckliche Veränderung vor. Dennda vorhero alle einander gleich gewesen waren, so entstandnunmehro die erste subordination unter ihnen, indem nachder damaligen cinrichlung des Civil-staats, in welchem jedeprovintz durch einen Statthalter regieret wurde, nunmehroauch derjenige, so in der Haupt - stadt der provintz Bischoffwar, über die andern Comprovincialen ein gewisses direcko-rium in Archen - fachen erhielt, die Metropoliten aber untersich selbst keiner von dem andern abhiengcn: Wobey jeden-noch zu wissen nöthig, daß die Provinciae ecclefiaiticae sichnicht allemal nach dem maas der provintzten des Staats ge-richtet haben, sondern öfters eine von der erstern gattungmehrere von der letzter» art in sich begriffen habe. Wennalso selbiger zeit eine vacanz sich ereignete, so wurde solchesnach Hofe, und zugleich an den Metropoliten berichtet, da-mit von jenem die gemalt zu wehten erlanget werden , dieseraber die wähl eines neuen Bischoffs befördern helffen möchte.Der Metropolit schickte hierauf einen an die Geistlichkeit unddie gemeinde des ortes ab, welcher Imercellbr oder auch Vi-sitator genennet wurde, und jene zu der wähl anmahnete, ih-nen auch die Canones vorhielt, und wiese, wie mit der wählzu verfahren, und was vor eine person erwehlet werden solle.Die wähl geschahe hierauf in gegenwart des abgeordneten ,von den anwesenden Comprovincialen, dem Presbyterio und "der gemeinde, und wurde solches in ein schriftlich decrec ge-fassel, welches von den anwesenden unterschrieben, und hier-auf von einigen, so die wähl mit verrichte» helffen, dem Me­ tropoliten überbracht werden mustc. Diesem stellte sich auchmittler zeit der neu-erwehlte zum examine dar, und bcv Doshielt man zugleich um die bestätigung der wähl an. ' DerMetropolit aber fetzte sodann einen gewissen tag und ort an,allwo die wähl und die bcschaffenheit des neuen Bischoffs ingegenwart der Comprovincialen, deren wenigstens drey an-wesend seyn musten, und der sämtlichen gemeinde untersu-chet wurde. Wann sich sodann kein bedencken ereignete, undder neue Bischoff auf vorher abgelegten eyd der treue beyHofe bestätiget worden, so wurde er hierauf von dem Metro­ politen und den Comprovincialen ordiniret, ihm auch hier-über ein zeugnis ausgestellet, damit er von selbiger zeit ansitz und stimme unter den übrigen Bischöffen der provintz er- -halten möchte. (k > Der neue Bischoff aber gab nach der or-dinatio» dem Metropoliten eine schriftliche glaubens-bckannt-nis, und versprach zugleich, daß er sich in allen den Ganoni-bus gemäß verhalten wolle. Nachdem Constantinus ül. dasRöm. Reich in 4. Praefecturas , und zwar den Morgenländi-schen theil in Orientem und Illyricum, den Abendländischenhingegen in Italien und Gallien , jede Pra-feduram wiederumin gewisse vicecePes, und diese in verschiedene provintzien ein-getheilet hatte, (/) so wurde auch unter den OrientalischenBilchoffen eine neue subordination eingeführet, indem in den5. Dioecesibus , aus welchen der Orient bestand, 4. 1 'atriar.chatus , als zu Constantinopel, Antiochien , Alexandrien undJerusiilem nach und nach aufgerichtet, und einem jeden ge-wisse provintzien in Archen-sachen zu besorgen anvertrauet wur-den ; wodurch denn geschahe, daß die Metropoliten , Macedo-nien und Dacien auSgenomincn, als welche zu keinem vondiesen 4. Patriarchaten geschlagen waren, nicht mehr so freyehande hatten , sondern nunmehro zu der ordinatio» des neucr-wehlten Bischoffs auch des Patriarchen cvnsens nöthig hat-ten. (»,) In der Lateinischen kirche hingegen, weil in dieser der-gleichen Patriarchate nicht angerichtet wurden, verblieben die

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