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Neu-vermehrtes historisch- und geographisches allgemeines Lexicon ... : In welchem das Leben und die Thaten der Patriarchen, Propheten, Apostel, Vätter der ersten Kirchen, Päbsten, Cardinälen, Bischöffen, Prälaten, vornehmer Gelehrten und Künstlern, nebst denen so genannten Ketzern; Wie nicht weniger derer Kayser, Könige, Chur- und Fürsten, Grafen, grosser Herren, berühmter Kriegs-Helden und Staats-Ministern; ... Und endlichen Die Beschreibung der Kayserthümern, Königreiche, Fürstenthümern, freyer Ständen, Landschafften, Insuln, Städten, Schlösser, Klöster, Gebürgen, Meeren, Seen, Flüssen, und so fortan; .. Dißmahlen von neuem mit Fleiß gantz übersehen
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1256 rot

auf einmal von dem wütenden ström hingerissen worden, auSwelchen 24. miglücklich ertrancken. Sonsten ist diese (labt eingrentz - ork, und verläßt da die Donau das, Würtembergischeland. An. 17a;. den ri.jul. ist eine scharfe action zwischenden Kayserlichen und Franzosen bey diesem orte vorgegangen ,in deren Printz Christian von Hannover umgekommen, wür-temb. Ephem. p. 256. *

HottöetI, eine freye Reichs-stadt in Schwaben , nichtweil von dem Ursprünge des Neckers und der Donau in einerhöhe gelegen. Sie soll anfänglich ein dorf gewesen seyn, wel-ches erst jenseit des fluffes gelegen, nachqehends aber auf diesenort, da sie jetzo stehet, versetzet worden. Nach alter arl ist sie ziem-lich veste; weswegen sie sich in unterschiedlichen belagerungengut gewehret. Denn als an. 1127. der Schwäbische KayserConrad sich in diese stadt, wider seinen Gegen - Kayser Lotharnum sicherheit zu haben, gezogen hatte, wurde zwar der ortvon diesem auf das heftigste belagert, aber nicht gewonnen.Mit den Hertzogcn von Wurtemberg haben sie ehedessen immerviel zwistigkeic gehabt; besonders aber setzte ihnen Eberhard, dernachqehends der erste Hcrtzog von Würremberg worden , der-gestalt zu, daß sie seiner sich zu erwehren, mit den Schwcitzcrnan. 146;. in einen bund traten , welchen sie a». 1519. auf ewigerneuert, darum sie ohnbeschadet des gehorsams, den sie demReiche schuldig seyn, dennoch einen sehr genauen bund geschlos-sen haben. Sie sind aber seil an. 1632. des bundes wiederumerlassen worden, weil sie in selbigem jähre Oesterrcichische besä.tzung eingenommen hatten. An. 1477- hielten sie mit gedach-tem Eberhard von Wurtemberg, ohnwett der stadt, ein gar schar,fes treffen, dessen anderer Nachfolger, Hertzog Ulrich, an. 1507.die feiydseligkeit fortsetzte, und die stadt belagerte. Ob sie nunwol nachgehends init einander vertragen wurden, so war dochsolches nur eine Hof-freundschafft , bis an. i$ii. zu Zürich in der Schwcitz der völlige vergleich erfolgte. Nach welcher zeitWürtemberg vor sich mit Rotweil nichts sonderliches wieder zuthun gehabt, ausser daß im dreißigjährigen kriege an. 1632. dadie Würtemberger sich zu den Schweden gesellet hatten, Rvtweilan die Würtemberger sich ergeben muste. Doch ist der ort baldwieder auS ihren Handen kommen, bis an. 1643. die Französisch-Weimarische armer unter dem Grafen von Gucbrianl den ortmit accord wieder erobert, bey welcher harten belagerung derFeld-Marschall Guedrtan selbst bliebe. So bald aber in ebenselbigem jähre der Kayserl. General Jean de Werth die Weima.rische armer bey Duttlinqen so übel zurichtete, gieng auch Rot«weil wieder an die Kayserlichen über. In dieser stadt nun ist dasbekannte Kayserl. Hof-Gerichte, oder nach Münsteri benennung,das Kayserl. Lonlistorium, welches Kayser Conradus III. an.1146. nachdem er mir dem tobe KayserS Lothar» zur regierunggekommen, zur belohnung der ihm so treu geleisteten dienste beyobqedachter belagerung daselbst aufgerichtet, und stattlich privi.legirt. Dahero über dieses Gerichte heut zu tage der Kayserauch allein zu disponiren hat, wiewol das Reichs-Cammer-Ge-richt bis hieher in besitz gewesen, inbibiticme8 an das Rotwetli-sche Hof-Gericht ergehen zu lassen. Der Pipses und Richter die-ses Gerichts war der Graf von Sultz, welche familie von demKayser jedesmal dieses amt zur lehn bekommen. Nachdem aberdie Grafen von Sultz ohnlängst ausgestorden, und die Fürstenvon Schwartzenberg in den besitz ihrer güther gekommen, so ver-sehen selbige nunmehro dieses amt. Wiewol sie meist zu ihremVice-Prsestde oder Hof-Richter einen von Adel bestellen. Die an.dern i2. aber, so keine Richter, sondern nur Beysitzer heissen, soll.ten nach der ersten verordnung Kayftr Conrads Ritter, und inderen entstehung, aus dem Rathe genommen seyn. Es findensich aber in neuern zeiten wenige von Adel mehr darunter, son-dern das Gerichte wird meist von ehrbaren bürgern und Hand.wcrckern aus der stadt und dem Rathe besetzet, welche dahero fastnichts richten, darüber sie sich nicht zuvor bey den Schöppen-stühlen und Facultäten belehren lassen. Sonst ist dieses Gerichtekeig, allgemeines Teutsches Gerichte, sondern erstrecket sich nurauf die Rheinische, Schwäbische, Fränckische und Oesterreichi-sche kreise. Wiewol die in dem gedachten kreise liegende Chur-fürsten durch die güldene bulle davon defreyet, und auch sonsteninnerhalb dieses bezircks wenige Stände seyn, so nicht von demKayser durch besondere privilegia eximiret worden, welche be-freyung jedoch nicht aufdie ehehaften, deren anzahl in der refor-mation P. II. tit. 3. ausgemacht, sich erstrecket, wo nicht dassel-bige besonders den Privilegien hinzu gesetzt, welches die Kayserden Churfürsten , dem Hause Oesterreich , dem Bischoff vonStraßdurq, und nach Speidelii zusatz. dem Hause Würtemberggethan. Ausser dem fall der bcfreyung aber will das Rotweili.sche Hof-Gerichte, nach dem Memorial der Deputirten des Gra-fen von Sultz zu dem Reichs-tag an. 1603. in besagtem bezirckmit dem Reichs-Hof-Rath und Kayserl. Cammer-Gerichte inallen dahin gehörigen dingen coneurrentern jurisdiekionem ha-ben. Jedoch ergehet von demselben die appellation an die Kay-serliche Cammer und Reichs-Hof-Rath. Nach der ersten verord-nung Kaysers Conradi III. soll dieses Gerichte das nächste nachdem Reichs-Hof-Rath seyn. Allein es hat nicht nur schon Kay-ser Maximilian das von ihm geordnete Cammer-Gerichte dem-selben vorgesetzt, daß es nunmehro der Cammer nachgehen muß;sondern es haben auch nachgehends die Stände sich heftig darü,der beschweret, daß man die oben erwehnken ehehaften, aus ei,nem interesse derer sporteln, davon das Gerichte erhalten wird,

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gar zu weit ausdehne; däher sie aufdessen gäntzliche abfchaffunggedrungen. Ob nun wol Kayser Maximilian II. durch die refvr-malion der Hof-Gerichts -ordnung diesem übel abzuhelffen ge-trachtet ; so haben doch die Stände in der capitulalion KaysersMatthiä,Ferdinandi II. und III. und in dem Osnabrückischen frie-den solche klagen aufs neue wieder erhoben, und sich bedungen,daß diesem übel nicht allein abgeholffen, sondern das gantze Ge.richte gar abgeschafft würde. Welches auch dieKayfer versprochen,und die gäntzliche aufhedung auf den nächsten Reichs - tag ver-schoben. Weil aber die von Rolweil ihre privilegia vorgeschützt,und die Hindernisse abzustellen versprochen, auch über dieses derGraf von Sultz sich auf die delehnung mit demHof-Richtcr-amtberuffen, welches man ihm so schlechterdings nicht nehmenkonnte; und endlich die stadt Rolweil in obgedachtem bundemit den Schweitzern von an. 1463. und 1319. deren hülffe sichwider alle diejenigen bedungen, welche das Hof-Gerichte zu Rot-wcil unterdrücken und abschaffen wollten; so ist es dishcro im-mer im alten stände verblieben, obgleich Kayser Ferdinand undLeopold in ihren capitulalionen das versprechen, daß sie daranseyn wollten, wie das Gerichte gäntzlich aufgehoben würde,wiederholet. Mauritius , diü'.,de Judicio Rotweilenii. Weh.

»er 1,5. Speideiius. Europ. Herold, P. 1. P- 919. Mertast,topogr. Suev. voce Rolweil. Lrujius , ann. Suev. P. II. üb.

IX. c. 11. & lib. X. c. 12.

t Um das jähr 1330. hat diese stadt mit einem Ritter vonKlingenberg , der auf dem schlösse Hohenkwiel gewohnt, krieggeführt, und selbigen endlich getödket. Sie soll auch von ei.nem andern, nahmens Sedulus, durch rauben und plündernvielen schaden erlitten haben. An. 1333. ist selbige bts aufsechs Häuser abgebrannt. An. 1422. haben die Rotweiler demGrafen Oetinger von Zollern den krieg angekündiget, und imfolgenden jähre die berg-vestung Zollern würcklich belagert.

Um das jähr 144;. kriegten sie mit Johann von Geroldseck,der ihnen von der stadt Sultz aus durch Johann Rechberg die \alte stadt abbrennen, und das vich wegtreiben lassen. Vondein Rotweilischen bunde mit den Schweitzern an. 1463. unddessen Verewigung an. 1319. handelt Crusius, P. III. üb. VII,,c. 14. üb. X.c. 8. Conf. tXn'Ctetttb. Epbentendes, p. io.

Die ursach ihrer zwistigkeit nul dem Würtemb. Hertzog Ul-rich an. 1307. war, weil sie den flecken Weiler eingenommen,und einen Würlemdcrgischen Beamten weggeführt, woraufzwar der Hertzog die stadt belagert, aber bald wieder mit der-selben betragen worden. Als aber selbige an. 1310. neue sein»,seligkeiten gegen ermeldten Hertzog ausübte, so legte sich derKayser selbst samt den Schweitzern in das Mittel, und ver,gliche» an. 13« l. de» 14. may beyde theile mit einander zu Zü­ rich . würtemb. Ephem. p. 33. An. 1329. sind über 400.Personen wegen ihres adfallS von der Catholifchcn religton auSder stadt gejagt worden. Was an. 1632. und 1643. mit dieserstadt vorgegangen, erzehlen die würtemb. Ephemer,des, p. 144.und 149. und Moser in der fortsetz. Crufii cap. 17. sect. g. An.1647. gütigen zwischen den Rvtweilern und Hohentwielern ei-nige feindseligketten vor. Im may an. 1704. versammelte sichdie alliirke armex bey dieser stadt, und gierig von dar aufVil«lingen gegen den feind zu. An. 1710. empörte sich die allda,sige bürgerschafft wider den Rath, an dessen sielle sie einenneuen eingesetzt. Es ist aber solches den 2. ocl. von dem Reichs-Hof-Rath in den vorigen stand wieder gebracht worden. M.

Steimveeg. manuscr.

* )>otzberg , war ehemals ein schloß in der Schweitz , indem Canlon Unterwalden nid dem Wald zwischen Saren undOedweil, auf einem hohen berglein gelegen. Es wird voneinigen Schweitzerischen scribenten Rogenderg oder auch Rog-genberg genannt. Dieses haben die ersten Eydgenossen an.1308. vermittelst eines ihrer mltgesellen, welcher mit der magdim schlösse bulschafft trieb, und von derselben pflegte in dasschloß bey nacht herauf gezogen zu werden, eingenommen.Denn durch eben dieses seil, mit welchem dieser hinauf gekom-men , kamen mehrere in das schloß, und brachten also das,selbe in ihre gemalt, zerstörten es auch gleich den übrigen ve-sten örtern, nachdem sie die tyrannische Amtleulhe aus demlande getrieben. Tsthudy, Th. I. B. IV. p. 239. Stumpf.Etterlin, p. 16. b. &c.

Notzdrazov von Blattn«, eine Gräfliche familie in Böh­ men , und nunmehro auch in Polen , welche von des heiligenAdalberti jüngsten bruder entsprossen, und schon an. 969. denGräflichen tilul geführet hat. Bey dem an. 1466. angestelltenturntere des Burgundtschen Hertzogs Philippi üoni haben sichLeo und Johannes dermassen ritterlich gehalten, daß beyde mitgüldenen kellen defchenckt worden, ja der erste hakte die ehre,daß ihm der Hertzog die feine selbst anhenckte. Stanislaus Rotz-drazewsky, Cästellan zu Rogoczin, gieng an. 1364. mit tobeab, und hinterließ vier söhne, die waren i.) Stanislaus II.ein Jesuit; 2.) Hieronymus, Bischoff in Cuiavien und Dom-Probst zu Breßlau 33.) Chrtstophorus, Hauptmann zu Lencztz;

4.) Johannes, Königl. Hofmeister, der unter andern söhnenWenceslaum, Kayserl. Rath, hinterlassen, welcher bey derBöhmischen unruhe dem Kayser Ferdinands II. getreu verblie,den, von der widrigen partey aber in das exilium vertriebenworden. Er war ein vatter Frantz Jgnakii, der noch an. 1673.als Kayserl. Rath und des grösser» Land - Rechts Bcositzcr inBöhmen geiebet. Balb. tab. stemm. P. IV. weing. Fürjlensp.

Royen-

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