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wortet, wollten sie schlechterdings nichts wissen. 1690 erkanntensie die Waadt endlich als eidgenössisches Territorium an; vonWettern Zugeständnissen hielten der päpstliche Nuntius und derHerzog von Savoyen sie ab.
Bei solchen Spaltungen war es begreiflich, daß nur wenigeTagsatzungen mehr stattfanden, die alle Orte besuchten. Wennman jährlich in Baden zusammentraf, geschah es fast nur derJahresrechnung wegen. Unwürdig war es, daß der französischeGesandte die Befugniß hatte, Tagsatzungen auszuschreiben undnur verhandeln zu lassen, was ihm beliebte.
Daß auch in Bern nicht Alles war, wie es sein sollte, dessenwar man sich bewußt. Man darf es der Regierung nicht absprechen,daß sie den Schäden mit Ernst abzuhelfen suchte. So war imJahre 1612 , als vielfache Klagen gegen die Verwaltung lautwurden, ein „Reformationsrath" eingesetzt, der sich aus allenGemeinden Bericht erstatten ließ. Strenge schritt man gegendie Schuldigen ein: ein der Erpressung überführter LandvogtWurde zum Tode verurtheilt, ein anderer verbannt und hartgebüßt, ein dritter in Fußeisen gelegt und dann verbannt.
Das Beispiel war nach wenigen Jahrzehnten wieder ver-gessen. Um so größeres Aufsehen machte deßhalb der Proceßdes Seckelmeisters Frischherz im Jahre 1639 . Hans Frischherz,ein sonst sehr tüchtiger und verdienter Beamter, hatte sich derVeruntreuung schuldig gemacht. Anstatt die Frist zu benutzen,die man ihm zur Verbesserung seiner Rechnung ließ, trotzte er,floh dann aus der Stadt, wurde aber wieder eingebracht. Daßunter seinen Papieren sich solche fanden, welche die größtenLästerungen gegen die Regierung enthielten, trug zur Verschärfungseiner Strafe bei. Am 3 . März 1640 fand seine Hinrichtungstatt. Je und je noch fanden schlechte, willkürliche Beamte, wieder Landvogt Samuel Tribolet nach dem Bauernkrieg, ihrenverdienten Lohn.