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Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
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Staatsausgaben erscheinendenfixen Steuern an Armen-güter und Gemeinden (wie z. B. an Rüeggisberg,Boiligen, die Gemeinden des Amtsbezirks Aarberg,Trub, Rüegsau etc.) höchst wahrscheinlich von derFortsetzung der klösterlichen Wohlthätigkeit her 1 ).

Das Landvolk hätte es freilich am liebsten ge-sehen, wenn die Regierung die Klostergüter ganz denGemeinden für die Armenpflege und ihre sonstigenLasten überlassen hätte. Die Obrigkeit antworteteindessen den Ausgeschossenen des Landes, welche imDezember 1531 diesen Wunsch aussprachen, bis jetzthabe man von den Klostergütern mehr Nachteil alsVorteil gehabt, indem die Versorgung der noch leben-den Klostergeistlichen, die Ahbezahlung der vielenSchulden der Klöster etc. sehr grosse Ausgaben ver-ursacht habe, so dass die Staatskasse noch nie so leergewesen sei, als jetzt. Die Regierung gedenke aberdie Klostergüter zu behalten, da ihr 1 , als der Landes-hoheit, billigerweise die Verwaltung derselben zu-stehe.

Demgemäss wurden die Besitzungen der aufge-hobenen Klöster, die nicht zu besonderen Zweckenbestimmt wurden, mit einer Landvogtei vereinigt oderder Verwaltung eines eigenen Amtmanns unterstellt,sehr viele Grundstücke erblehensweise um einen festenBodenzins an Bauern hingeliehen und einzelne auchganz verkauft. (Polizeibuch I, 157.)

Obschon die Regierung bei der Säkularisationversichert hatte, dass sie keineswegs die geistlichenGüter in ihren Nutzen ziehen wolle, da dieselben jaGottesgaben genannt seien, wurden die Klostergüter

*) Doch ist es auch möglich, dass der Ursprung nur auf dieZeit der Einführung der Bettelordnungen zurückgeht.