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Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
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Die Beteiligung der Gemeinden an der Armen-pflege ist zu dieser Zeit eine äusserst geringe.

Die Hauptstadt hatte zwar eine gute Organisation;doch kann man auch hier die Armenpflege eher alsstaatliche, denn als städtische bezeichnen.

Auf der Landschaft mögen wohl die Bürgerschaftender kleinen Städte für ihre dürftigen Angehörigen inder Regel ganz gut gesorgt haben; an den notwendigenMitteln dazu fehlte es ihnen nicht; auch waren an vielenOrten schon aus früherer Zeit her wohlthätige An-stalten, wie Spitäler und Siechenhäuser, vorhanden.Leider fehlt uns das Material, um hierüber genauerenAufschluss geben zu können.

Auf den Dörfern finden wir noch keine Spureneiner eigentlichen organisierten Gemeindearmenpflege.Die Verordnungen und Mandate, die von der Obrig-keit erlassen wurden, wenden sich ganz allgemein andie Unterthanen; nur eine der Verordnungen für dasWaadtland, aus dem Jahre 1545, enthält die Bestim-mung, dass die alleinstehenden Armen, welche nichtdurch Verwandte unterstützt werden können, durchdie Kirchspiele durch gemeine Steuer und Almosenerhalten werden sollen. Doch scheint diese Vorschriftvon wenig Erfolg gewesen zu sein.

In den Landgemeinden des deutschen Gebietes "Jblieb also vorläufig die Armenpflege wesentlich dieselbe,wie vor der Reformation, d. h. die Dorfgenossen, diegemeinsamen Anteil an Feld und Wald hatten, sorgtengleichsam als erweiterte Familie für ihre Angehörigen,ohne dass hierfür eine besondere Organisation geschaffenwurde. Die Tauner, welche keine Güter oder Reclit-same hesassen, erhielten auf der Allmend ein Stück-lein Pflanzland angewiesen, Holz für ihren Bedarfgönnte man ihnen ebenfalls gern, da man ihm ja zu