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jener Zeit nur geringen Wert beilegte.') Dass einTeil des Ertrages, welchen die Kirchengüter und sog.gemeinen Güter abwarfen, zur Armenpflege verwendetwerden konnte, haben wir schon bemerkt; doch warenwohl nur wenige Kirchgemeinden in der Lage, wirklichbedeutende Beiträge leisten zu können, da an denmeisten Orten der Ertrag der Güter kaum für denUnterhalt der Kirche und die Kultuskosten hin-reichte.
In sehr hohem Masse wurde die Privativohlthätig-keit in Anspruch genommen. Nicht nur die „Hus-armen“, sondern auch die „fremden, armen, blödenKranken und übelmögenden Leute“ wurden grossen-teils durch freiwillige Almosen erhalten, und die Re-gierung stellte in ihren Erlassen das Almosengebengeradezu als Christenpflicht hin. Besonders wurde diemoralische Unterstützungspflicht damals noch in vielweiterem Masse als später auf die Verwandtschaft aus-gedehnt. Viel lästiger als die wirklich Bedürftigen fielendem Landvolk die gesunden und starken Bettler undVagabunden, die „Kriegsgurgien“, die sich, wenn sienicht gerade im fremden Solde standen, durch denBettel ernährten. Gegenüber solchen Leuten mochtedie Furcht ein viel wirksameres Motiv zum Almosen-geben sein, als das Mitleid.
So grossartige bleibende Stiftungen, wie zur katho-lischen Zeit, vermochte zwar die Privatwohltliätigkeitin den Jahrzehnten nach der Reformation nicht mehrhervorzubringen. Indessen fielen doch den Anstalten
*) Im Emmenthal wurde hauptsächlich das sog. Schachen-land von der ärmeren Bevölkerung, die sich dort ansiedelte, okku-piert. Vergl. hierüber den Aufsatz von M. von Stürler über dieWasser-Schachen- und Schwellenverhältnisse im Stromgebiet derEmme. Archiv des hist. Vereins, Bd. VIII.