erregten. Wohl bewies die Regierung öfters ihrenguten Willen, diesen Übelständen abzuhelfen, undbestrafte die Schuldigen; eine wirkliche Besserungtrat nicht ein. Die „äusserst und schmerzlich klagendeSchinterey und Ussugung viler armen Lüten“, die,wie die Räte selbst zugeben mussten, „die nit geringsteUrsach des Rebellionsunwesens“ war, dauerte weiter.Es war eben ein grosser Übelstand, dass die Land-vögte für ihr Einkommen grossenteils auf die Bussen,welche sie selbst auszusprechen hatten, angewiesenwaren. Die Gefahr des Missbrauchs lag da, wie wiraus dem Prozess des Landvogts S. Tribolet *) deutlichersehen können, nur allzunahe.
Auch wird geklagt über die vielen Notare, welcheüberall Geschäfte suchen und den Landmann aussaugen.Um diesem Überhandnehmen des „Schreiberwesens“entgegenzuarbeiten, wurde 1641 eine strengere Nota-riatsorduung erlassen (Tillier IY, 456).
Auch mit dem Wohlstand der Bürgerschaft so-wohl in den Städten der Landschaft als auch in Bernselbst, sah es nicht gerade glänzend aus — grossen-teils durch eigene Schuld. 2 )
Wie B. E. von Rodt in einem seiner liinterlassenenManuskripte bemerkt, beschäftigte sich der Burger derLandstädtchen statt mit Handel und Gewerbe, wo-durch er sich hätte emporschvvingcn können, lieber
') Vergleiche den Aufsatz von II. Tarier im Berner Taschen-buch von 1891.
,J ) Zur Zeit nach dem dreissigjährigen Kriege wurde aller-dings Handel und Industrie der Schweiz in hohem Masse durchden Zollkrieg geschädigt, den die benachbarten Staaten, Frank-reich und Deutschland, mit der Schweiz beim Eintritte des Friedenseröffheten (Liebenau, der luzernische Bauernkrieg, pag. 249).
Im Kanton Bern beginnen aber die Klagen über den Verfalldes Handwerks und der Industrie schon weit früher.