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Bei solch gemütlichen Zuständen konnte es nichtviel helfen, wenn die Profosen Befehl erhielten, dieGefangenen, die sich nicht gut aufführen, „gewaltigzu schmeizen“. Das „Schallenwerk“ wurde dann füreinige Zeit aufgehoben.
Schon 1631 zeigte sich indessen die Notwendig-keit, diese Zwangsarbeitsanstalt wieder einzuführen,und zwar nicht nur für die, „so sich wider die gött-lichen und oberkeitlichen Satzungen vertraben“, son-dern auch um das müssige Bettelgesindel und die „ver-trunkenen, liederlichen Bolz und Wynläglon daryn zustecken“ und zu harter Arbeit, bei Wasser, Mus undBrod so lang anzuhalten, bis bei ihnen Heue und Bes-serung zu verspüren ist.
Ins Schallenwerk gehören auch die „trutzigen undüberlöhnigen Tauner“, die sich nicht mit dem von derObrigkeit vor Jahren festgesetzten Taglohn^ begnügenwollen, sondern mehr fordern und wenn ihnen ihreForderung nicht bewilligt wird, die Arbeit verweigernund eher müssig gehen, „und denen der Schweiss mehrin den Kellerhälsen und Wynhüseren dann ob der Ar-beit usgaht“.
Die Regierung erteilt ihren Beamten ausdrücklichdie Yollmaclit, „je nach der Gestalt der Sachen sölicheüberlölinige Tauner fesslen und anspannen zu lassen“.(Polizeibuch IY, 500 ff.)
Diese Yerordnungen lassen uns wahrlich die da-maligen socialen Verhältnisse in einem sehr merkwür-digen Lichte erscheinen: Eine äusserst laxe Ordnungund daneben die härtesten Zwangsmassregeln!
Neben der Austreibung und Zwangsarbeit wurdenaber noch andere Massregeln angewandt, um das fah-
0 Durch eine Verordnung von 1617 war der Taglohn fürdie Hauptstadt auf 4 Batzen (ohne Kost) festgesetzt worden.