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rende Gesindel los zu werden: Die Regierung liefertenämlich am Ende des 16. und besonders im 17. Jahr-hundert öfters die gefangenen Landstreicher nach Ve-nedig, Genua oder andern Hafenstädten, wo sie aufden Galeeren als Kuderknechte oder geradezu als Skla-ven gebraucht wurden 1 ).
Oder man nötigte sie, in fremde Kriegsdienste zutreten, wozu sich zur Zeit des dreissigjährigen Kriegesreichliche Gelegenheit bot.
So wurde z. B. auf den 16. Hai 1639 eine all-gemeine „Landjegi“ angeordnet. Die verdächtigenLandstreicher sollten gefangen und gebunden in dieHauptstadt geführt werden, um sie dem Obersten Crollund seinen Befehlshabern zu übergeben, welche sieausser Landes „und etwan in ehrliche Kriegsdienst“führen würden.
Hit Vorliebe wurde solches Gesindel im DiensteVenedigs gegen die Türken geführt. Am 9. Hai 1642wurde dem Hans Rudolf Zurkinden erlaubt, auf seineKosten eine Landjegi zu veranstalten und die starkenBettler nach Venedig zu führen 2 ). Die Amtleute solltenihn dabei unterstützen und die Gefangenen auf denSammelplatz Burgdorf abliefern.
Die wolilthiitigen Anstalten.
Wir haben in einem frühem Abschnitt gesehen, dassein Teil der aufgehobenen Klöster in wohlthätige An-
*) Mit dem Herzoge von Savoyen wurde im Oktober 1571deshalb ein förmlicher Vertrag abgeschlossen. (Chronik von Hallerund Müsli.) In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hatte Berndann eigene Galeeren auf dem Genfersee, wo nach einer Verord-nung von 1676 Vaganten und Heimatlose verwendet werden sollten,„bis sie ein anderes Land aufsucken wollen“. (P. B. VIII, 28.)
2 ) „Als der Galeeren würdige und darzu verdammte Sklavenoder zum Türkenkrieg zu verwenden“, wie es in einem Aktenstückdes Missivenbuches heisst.