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Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
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Bei den Spendanstalten in Fraubrunnen, München-bachsee, St. Johannsen und Gottstadt galt es beson-ders, die Verschleuderung der Almosen an Unwürdigezu verhindern oder doch möglichst einzuschränken.Diesen Zweck suchte man auf die verschiedenste Weisezu erreichen, durch Anlegung von Verzeichnissen, durchBlechschildlein oder bleierne Bären, welche den Almosen-berechtigten als Ausweis gegeben wurden; aber nichtswollte helfen, da immer wieder neue Scharen zu-strömten, Almosen forderten und schliesslich auch er-hielten. Der Merkwürdigkeit halber wollen wir nocheine Massregel erwähnen, die im Jahre 1627 durchdie Vennerkammer angcraten wurde. Zu St. Johannsenund den andern Klöstern sollte nämlich vor Austeilungder Spenden eine Predigt oder doch eine christlicheVormahnung, Gebet und Danksagung gehalten wer-den. Es sei zu hoffen, dass dadurch viel ausländischesund gottloses Gesindel, besonders papistischer Kon-fession, hinterhalten und abgeschreckt werde. Aber nichteinmal dieses raffinierte Abschreckungsmittel nützte etwas.

Rationeller ist die Verordnung von 1626, dass dieSpendausteilung in den verschiedenen Anstalten anden nämlichen Wochentagen stattfinden solle 1 ), damitdie Bettler nicht von einem Kloster zum andern ziehenkönnen, um das Almosen zu fordern.

Eine gehörige Organisation konnte aber in dieSpendausteilung erst gebracht werden, als das gesamteArmenwesen einmal besser geregelt, d. h. nachdem esendlich gelungen war, die Botteiordnung wirklich prak-tisch durchzuführen.

*) Früher, bis zum Ende des 16. Jahrhunderts, hatten siesogar alle Tage stattgefunden. Statt des täglichen Almosens wurdeseit 1592 einer Anzahl von Hausarmen ein Fixum an Getreideverabreicht.