Buch 
Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
Entstehung
Seite
104
JPEG-Download
 

104

das landskundige, auch im Wort Gottes selbst sichbefindende Sprüchwort an den Ungehorsamen undWiderspenstigen erstattet werden kann: Wer nicht ar-beitet, der soll auch nicht essen.

Durch mehrere Verordnungen der siebziger Jahre. wird noch vorgeschrieben, dass die Steuer dann einge-sammelt werden solle,wann der Landmann bei vollemSpeicher am unempfindlichsten zu geben vermag, alsoim Herbst nach der Ernte. Bei der Einsammlung sollman derart verfahren, dass man nicht etwa die Ver-mügliehsten verschont und hingegen dem armen Bauers-mann und minder Vermöglichen die Bürde zu schwermacht, wodurch zu berechtigten Klagen Anlass gegebenwird. Die Amtleute und Predikanton sollen von derSteuerschatzung verschont bleiben. Doch ist zu hoffen,dass sie nicht die letzten, sondern gutwillig sein werden,in den Steuerseckel einen milden Beitrag zu leisten undein gutes Beispiel zu geben.

Trotz dieser Ermahnung scheint es aber mit derZusammenlegung des Almosens, welche durch die Re-gierung alsgleichsam die Kraft, das Herz und dervornehmste Punkt, ohne welchen unsere heilsame Ord-nung der Armen halb nicht bestehen möchte, be-zeichnet wird, bedenkliche Schwierigkeiten gehabt zuhaben. Wir finden zahlreiche Zeugnisse, woraus wirdies klar ersehen können.

Die Gemeinden hatten eben keine gesetzlichenMittel, um die Einzelnen zur Entrichtung der Armen-steuer zu zwingen, und die Regierung vermied es mitbeinahe übertriebener Ängstlichkeit, die Zusammen-legung des Almosens alsneue und ungewohnte Steurund Auflag erscheinen zu lassen.

In den Bettelordnungon von 167C und 1G90 sagtsie vielmehr, es handle sich nur darum, das Almosen,