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Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
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Hingegen trugen die Bettelordnungen, welche auchden Städten die Sorge für ihre Armen zur Pflichtmachten, noch viel dazu hei, den Hang zur Aus-schliesslichkeit und Engherzigkeit, der sich teilweiseschon im sechszehnten, besonders aber im siebzehntenJahrhundert bemerkbar macht, zu verstärken.

So lange das Bürgerrecht noch grosse Pflichtenund Lasten mit sich gebracht hatte, wurde jeder neueBurger mit Freuden aufgenommen. Als aber nachder Reformation ruhigere Zeiten eintraten, die Lasten,die zu tragen waren, sich verminderten und dasstädtische Yermögen an wuchs, wurde das Bürgerrechtüberall, besonders aber in der Hauptstadt, eine Quellevon Yorteilen und Genüssen 1 ). Die Folge davon warüberall die allmälige Schliessung des Bürgerrechts,so dass dasselbe, wie Ryhiner in seinem Regionenbuchsagt, in vielen Städten für kein Geld und Gut mehrzu erhalten war. Für den einzelnen Burger war eseben vorteilhaft, wenn die Zahl der Anteilhaber anden Nutzungen eine möglichst beschränkte war; dannfielen die Teile um so grösser aus. Dies war aberfür die meisten Burger von grösster Wichtigkeit, daes mit dem Privatwohlstand der Burger, wie wir ananderer Stelle gezeigt haben, sowohl in der Hauptstadtals auch in den kleinen Landstädtchen keineswegsglänzend aussah und Handwerk, Gewerbe und Handelmehr und mehr in Yerfall gerieten.

Wie seit dem 17. Jahrhundert auf dem Lande dieFurcht vor einer Vermehrung der Armenlast mitwirkte,

*) Auf die politischen Momente, die in der Hauptstadt mit-spielten, können wir an dieser Stelle nicht eingehen. Wir ver-weisen dafür auf die Arbeiten über die bemische Verfassungs-und Staatsgeschichte.