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Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
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mussten, um eine bessere Wirtschaft einzuführen. DerZudrang zu den Spendanstalten war ein ungeheurer unddie Kontrolle über Yerteilung der Almosen eine ganzungenügende, so dass teilweise geradezu dem Müssig-gang und Bettel Vorschub geleistet wurde. Erst beider wirklichen Durchführung der Bettelordnung tratauch hier eine Besserung ein. Ähnlich verhielt es sichmit den wohlthätigen Stiftungen in der Stadt Bern.

Wenn wir nun die verschiedenen Bettelordnungenüberblicken, durch welche die Armenpflege in denGemeinden geregelt werden sollte, muss uns vor allemauffallen, wie oft diese Mandate erneuert und revidiertwerden. Rechnen wir noch die blossen Wieder-holungen, die Aufträge an Amtleute und Geistlichkeit,den Geboten der Obrigkeit Nachachtung zu verschaffen,die Anordnung von Betteljäginen und überhaupt diearmenpolizeilichen Vorschriften dazu, ist die Zahl derobrigkeitlichen Verordnungen eine ganz erstaunliche.

Auf die Massregeln gegen das herumschweifendeBettlervolk brauchen wir an dieser Stelle nicht nocheinmal zurückzukommen, sondern können uns auf diePflege der ansässigen Armen beschränken:

Sehr auffällig ist die Unklarheit, mit welcher sichdie Bettelordnungen über die Frage aussprechen, werdie Armen zu unterstützen habe. Bald ist von denKirchspielen, bald von Dörfern oder Gemeinden dieRede, so dass man im Zweifel sein kann, wie dieVorschriften der Obrigkeit aufzufassen seien. Wiewir aber gesehen haben, wird in der Praxis schliesslichdie Unterstützung durch die Gemeinden zur Regel.

Die Sorge für die Armen wurde in den meistenMandaten nicht nur als Christenpflicht, sondern alsi?ec/i<spflicht dargestellt, daneben auch die Nützlichkeit