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schlimmsten Notjahren, genügende Arbeitsgelegenheitvorhanden. Ja, öfters war sogar Mangel an Arbeits-kräften, da Tausende von jungen Männern es vorzogen,ihr Brot in fremden Kriegsdiensten zu suchen. Fernerist an dieser Stelle noch darauf hinzuweisen, dass auchdurch Anweisung von „Pflanzplätzen“ und „Rütinen“den arbeitsfähigen Armen Gelegenheit geboten wurde,ihre Kräfte zu bethätigen, und schliesslich, dass dasgleiche Areal nur ungefähr einen Viertel der heutigenBevölkerung zu ernähren hatte. Unter solchen Ver-hältnissen hatte die Obrigkeit gewiss nicht unrecht,wenn sie den Gemeinden „das landeskundige, auchim Wort Gottes selbst sich befindende Sprichwort“einschärfte: „Wer nicht arbeitet, der soll auch nichtessen.“
Ein Rechtsanspruch der Armen auf Unterstützungwurde nicht anerkannt; die Armen sollten die Spendenals ein Almosen ansehen. Die Gemeinden konntenalso nicht durch die Armen wegen Vorenthaltung derUnterstützung richterlich belangt, sondern nur durchdie Obrigkeit und ihre Organe zur Erfüllung der Pflichtangehalten werden.
Die Mittel, über- welche die Gemeinden für dieArmenpflege verfügten, bestanden in dem Ertrag vonArmen- und Spendgütern oder auch sog. „gemeinenGütern“ ; auch durfte ein allfälliger Überschuss desörtlichen Kirchengutes und die Erbschaften der Unter-stützten zu diesem Zwecke verwendet werden. Einnicht zu unterschätzendes Hülfsmittel bildeten auchdie „Allmendplätze“ und Holznutzungen, die an armeFamilien verabfolgt wurden. Die Hauptsache bestandaber doch in der Steuer oder dem „Zusammenschutzan Geld, Getreide, Molchen und dergleichen Lebens-mitteln“ ; diese Last wurde, wie tvir gesehen haben,