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Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
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auf die Güter verteilt. In vielen Gemeinden wurdendie Armen teilweise auch den einzelnen Gütern zurVerpflegung zugewiesen.

In welchem Masse in einzelnen Gemeinden dievermögliche Bevölkerung für die Armenpflege in An-spruch genommen wurde, haben wir schon in demAbschnitt über die Durchführung der Bettelordnungennachgewiesen. Gerade für solche stark belastete Ge-meinden war nun aber eine Erleichterung durch Aus-gleichung und Staatshülfe vorgesehen.

Die Ausgleichung hatte in der Weise stattzufinden,dass besser gestellte Gemeinden ihren ärmeren Nachbarnzu Hülfe kommen sollten, besonders hatten die Ort-schaften, die der nämlichen Kirchhöre angehörten,einander beizustehen.

Die Hülfe durch den Staat konnte auf sehr ver-schiedene Weise erfolgen, durch Versorgung armerPersonen in Pfründeranstalten und Spitälern, durchAnweisung von Spenden an einzelne Arme, durch Zu-schüsse an die Gemeinden in Geld oder Getreide undDotierung der Armengüter, oder auch indirekt, indemdie Obrigkeit den Gemeinden Hülfsquellen eröffnete,und ihnen erlaubte, Einzugsgelder, Gebühren bei Hei-raten, bei Güterkäufen etc. zu erheben.

Die Wirksamkeit des Staates war überhaupt eineviel weiter gehende, als man nach dem Wortlaut derBettelordnung von 1690 vermuten sollte, die Manualeder Almosenkammer und andere Aktenstücke lassenuns dies deutlich erkennen. Eine genaue Berechnungder Leistungen des Staates lässt sich indessen für das17. Jahrhundert so wenig anstellen, als für das sech-zehnte, da noch immer eine einheitliche Rechnungder Ausgaben zu Unterstützungszwecken fehlt und dieeinzelnen Posten an Geld und Naturalien in den