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Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
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Verbindlichkeit der Gemeinden, ihre Armen zu erhal-ten, üble Früchte gezeitigt.Wenn niederträchtigeund leichtsinnige Gemüter ein allzusicheres und ge-wisses Hülfsmittel wider ihre Armut wissen, so ver-lassen sie sich darauf, missbrauchen dasselbe, fahrenin ihrem Leichtsinne fort, und alle Industrie (im Sinnvon Arbeitsamkeit gebraucht) wird bei ihnen erstickt;da sie hingegen oft belebet wird, wenn ihnen dieseHülfsmittel erschweret oder gar entzogen werden. Manhöret oft, sowohl in den Städten als auf dem Lande,verschwenderische oder leichtsinnige Hausväter, wennsie von ihrer Verschwendung und schlechtem Haus-halten abgemalmt werden, und ihnen die Gefahr, sichund die Ihren in Armut zu stürzen, vorgestellt wird,sagen: Was liegt mir daran? Die Gesellschaft, dieStadt oder die Gemeinde sind reich; wenn ich ver-arme, müssen sie mich und die Meinen erhalten. Oftwird von Leuten Unterstützung gefordert, welche siegar nicht notwendig haben. Viele betrachten es sogarals Pflicht, sich von den Armengütern und Steuernmöglichst grosse Anteile zu sichern.

Bei Leuten, die nicht in ihren Burgergemeindenwohnen, lässt sich nur schwer kontrollieren, ob dasAlmosen wirklich gut angewendet sei oder nicht, des-halb kann mit Unterstützungsbegehren leicht Unfuggetrieben werden. Stapfer erzählt als Beleg hierfürfolgendes Beispiel:

Eine Gemeinde wurde von einem ihrer Angehö-rigen, der sich in der Landschaft Wadt aufhielt,schriftlich um eine Steuer angesucht. Die Gemeinde,welche seine Umstände noch nicht kannte, Hess ihmetwas zukommen. Er wiederholte hierauf sein Be-gehren. Die Gemeinde erkundigte sich näher nachseinen Glücksumständen und es fand sich, dass er der