Buch 
Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
Entstehung
Seite
272
JPEG-Download
 

i»gswe»

272

Obmann des deutschen Chorgerichts an dem Orte sei-nes Aufenthalts und hiemit der angesehenste deutscheBauer in derselben Gegend sei. Wenn solche Miss-brauche Vorkommen können, ist es nach der Ansichtvon Stapfer kein Wunder, wenn der Fleiss und dieBetriebsamkeit Schaden leidet, dagegen Leichtsinn undTrägheit befördert wird.

Die Verbindlichkeit der Gemeinden zur Pflegeihrer Armen hat aber auch noch andere Folgen. DieGemeinden bekommen eine grosse Furcht vor der Ver-mehrung ihrer Angehörigen, weil sie besorgen, dasssich damit auch die Armenlast vermehre.Bei vielenist deswegen an die Annehmung frischer Mitgliedernicht zu denken, welches ihnen auch aus diesem Grundeund wegen ihrer Gemeinderechten eben nicht zu ver-argen ist, ja, am liebsten würde man, wenn dies an-gehen würde, den armen Leuten das Heiraten nichtnur erschweren, sondern ganz verbieten.

Wie wir schon bemerkt haben, konnte sich dieOrganisation der Armenpflege nach Kirchhören, die inden Bettelordnungen von 1676 und 1690 vorgesehenwar, in der Praxis nicht allgemein halten, indem esdie einzelnen Ortschaften, die zu einer Pfarrei gehör-ten, vielfach vorzogen, gesonderte Haushaltung zumachen. Aus den Berichten von 1764 sehen wir, dassdie Mannigfaltigkeit auch in dieser Beziehung sehrgross war, indem wir in der nämlichen Gegend oftArmenpflege nach Kirchgemeinden, nach Vierteln oderDritteln von solchen und nach einzelnen Dorfschaftennebeneinander finden. *) Die letztere Art der Armen-

0 Besonders in den untern Kantonsteilen ist die Mannigfal-tigkeit sehr gross. Im Oberland bildet die Armenpflege nach Kirch-spielen die Regel. Auch der Landschaftsverband spielt noch eineRolle. Im Emmenthal finden wir häufig die Trennung der Kirch-spiele in einzelne Viertel, Drittel etc.