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pflege konnte, begünstigt durch die Ausbildung derBurgergemeinden oder auch im Anschluss an die altenDorfgemeinden, wo diese noch bestanden, immer mehrBoden fassen. Waren Armengüter oder Stiftungenvorhanden, deren Ertrag für das ganze Kirchspiel be-stimmt war, konnte sich auch ein gemischtes Systemausbilden.
Stapfer macht auf diese Yerschiedenheit gleich-falls aufmerksam und weist nach, dass Gemeinden undKirchspiele auch in Beziehung auf die Armenpflegedurchaus nicht immer zusammenfallen.
Die Kirchspiele teilten sich an vielen Orten inDrittel, in Viertel und in besondere Gemeinden, „da-von eine jede ihre Armen selbst erhalten und ver-pflegen muss, wenn derjenige Anteil, den sie an dengemeinen, dem ganzen Kirchspiel zugehörigen Gütern,die insgemein Kirchengüter, Armengüter, Spendgüter,Siechengüter genannt werden und deren Verwaltunggewöhnlich dem Chorgericht überlassen ist, dazu nichtzureichet.. . . Hier entstunden aber in einigen Kirch-gemeinden so viele Abteilungen und Unterabteilungen,dass ich Gemeinden kenne, die aus mehr nicht als zwenoder drei Höfen bestehen; so dass, wenn einer ihrer An-gehörigen Wohnung ändert und oft nur einige Schritteweiter zieht, er schon einen sog. Heimatschein nötighat, wenn er schon im gleichen Kirchspiel und in dergleichen Gerichtsbarkeit bleibt.“
Die Gemeinden, welche die Armenpflege besorgten,konnten also eine sehr verschiedene Ausdehnung habenund entweder eine Bevölkerung von mehreren TausendSeelen oder nur von wenigen Haushaltungen umfassen.
Wie Stapfer und der ungenannte Verfasser von1795 übereinstimmend berichten, ergaben sich in bei-den Fällen Hissstände. Stapfer nennt als Nachteile
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