Buch 
Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
Entstehung
Seite
275
JPEG-Download
 

275

Wie er ausführt, herrschen sowohl in den reichenals in den armen Gemeinden schlimme Zustände.

Sind grosse Gemeindegüter vorhanden, meint je-der, er habe auch ein Anrecht darauf, und die Burgereines solchen Ortes halten sich für berechtigt, ein ge-mächliches Leben zu führen.Schamlose Dirnen ausder Nähe und Ferne erlauben sich jedes Mittel, leicht-sinnige Jünglinge von daselbst zu verlocken und einso gutes Bürgerrecht zu erheiraten, und die verbur-gerten Weibs- uud Mannspersonen leben desto lockerer,je weniger die Verpflegung der Früchte ihrer Ausge-lassenheit Schwierigkeiten findet, etc.

Überhaupt wird die ganze Bevölkerung demorali-siert, die Einkünfte gehen für die Erhaltung und Ver-mehrung einer Klasse von Taugenichtsen auf. Da-gegen bleibt nichts übrig, um für die Zukunft zusorgen, um die Kinder besser zu erziehen, den Ar-beitsfähigen Verdienst zu verschaffen, die Verarmungdes Mittelstandes zu verhindern, ja oft nicht einmal,um die Alten und Kranken recht zu verpflegen.

Die Angehörigen armer Gemeinden hingegen glau-ben, sie haben geradezu einen Freipass, um bettelndim Lande herum zu ziehen, sich dem Müssiggang, derSchamlosigkeit zu ergeben unddas Ungeziefer desStaates zu sein.

Wo mehrere Gemeinden eines Kirchspiels ein ge-meinsames Kirchen- oder Almosengut hatten, wurdeder Ertrag dieses Vermögens durch die Chorrichterzu Händen der Armen in den einzelnen Gemeindenverteilt. Wie es bei solchenehrbarkeitlichen Ver-sammlungen zuging, wird uns mit folgenden Wortenerzählt:Da ist nun eine gewisse Eifersucht unterihnen (den Chorrichtern), wohin die mehrsten Steuernfallen. Die natürliche Folge dieser Verfassung . . . ,