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Wie er ausführt, herrschen sowohl in den reichenals in den armen Gemeinden schlimme Zustände.
Sind grosse Gemeindegüter vorhanden, meint je-der, er habe auch ein Anrecht darauf, und die Burgereines solchen Ortes halten sich für berechtigt, ein ge-mächliches Leben zu führen. „Schamlose Dirnen ausder Nähe und Ferne erlauben sich jedes Mittel, leicht-sinnige Jünglinge von daselbst zu verlocken und einso gutes Bürgerrecht zu erheiraten, und die verbur-gerten Weibs- uud Mannspersonen leben desto lockerer,je weniger die Verpflegung der Früchte ihrer Ausge-lassenheit Schwierigkeiten findet“, etc.
Überhaupt wird die ganze Bevölkerung demorali-siert, die Einkünfte gehen für die Erhaltung und Ver-mehrung einer Klasse von Taugenichtsen auf. Da-gegen bleibt nichts übrig, um für die Zukunft zusorgen, um die Kinder besser zu erziehen, den Ar-beitsfähigen Verdienst zu verschaffen, die Verarmungdes Mittelstandes zu verhindern, ja oft nicht einmal,um die Alten und Kranken recht zu verpflegen.
Die Angehörigen armer Gemeinden hingegen glau-ben, sie haben geradezu einen Freipass, um bettelndim Lande herum zu ziehen, sich dem Müssiggang, derSchamlosigkeit zu ergeben und „das Ungeziefer desStaates“ zu sein.
Wo mehrere Gemeinden eines Kirchspiels ein ge-meinsames Kirchen- oder Almosengut hatten, wurdeder Ertrag dieses Vermögens durch die Chorrichterzu Händen der Armen in den einzelnen Gemeindenverteilt. Wie es bei solchen „ehrbarkeitlichen Ver-sammlungen“ zuging, wird uns mit folgenden Wortenerzählt: „Da ist nun eine gewisse Eifersucht unterihnen (den Chorrichtern), wohin die mehrsten Steuernfallen. Die natürliche Folge dieser Verfassung . . . ,