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die Gunst, die Dreistigkeit oder Blödigkeit eines Chor-richters hat zuviel Einfluss; mancher fordert ohne Not,nur sein Recht zu behaupten, und damit seine Gemeinenicht zu kurz komme, oder aus unzeitiger Nachgiebig-keit gegen einen unverschämten Armen; mancher for-dert aus Blödigkeit nicht, wo er doch sollte, und dasGeld wird in so viel kleine Almosen zerstückt, dassnirgends etwas Erspriessliches damit ausgerichtet ist.“
Öfters werden auch, wie an anderer Stelle ausge-führt wird, Einkünfte, die gar nicht zur Armenpflege,sondern für Unterhalt der Kirche, der Schulgebäudeoder für andere öffentliche Bedürfnisse bestimmt sind,ihrem Zweck entfremdet, um den Forderungen derArmen zu genügen. Dabei werden nicht einmal die-jenigen am meisten berücksichtigt, die am meisten Notleiden, sondern die Unverschämten und die Leute,welche es am besten verstehen, durch Schilderung ihrerNot, Yorwürfe oder selbst Drohungen auf die Chor-richter oder die Gemeindeversammlungen einzuwirken.
Ein Yorwurf, der den Gemeinden auch von PfarrerStapfer gemacht wird, geht dahin, dass sie die Zu-kunft zu wenig im Auge haben und nur die augen-blicklich dringenden Bedürfnisse befriedigen und nichtsthun, um die Quellen der Armut zu verstopfen. Na-mentlich fehlt es an einer guten Erziehung der armenKinder. Dieselben sind oft mangelhaft ernährt unddaher schwächlich oder wachsen im Müssiggang undBettel auf, anstatt dass ihnen Anleitung erteilt würde,wie sie ihren Unterhalt selbst gewinnen könnten.
Die Mittel zur Armenpflege müssen, wenn der Er-trag der öffentlichen Güter nicht hinreicht, durchSteuern beschafft werden. Dabei ergeben sich nachdem Bericht von 1795 sehr häufig kostbare und hart-näckige Streitigkeiten, ob diese Last nur auf die Güter