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In diesem Gutachten wird der Nachweis geleistet,dass die Benutzung der Allmenden, wie sie zur Zeitbestehe, eine sehr unwirtschaftliche sei, und dass esviel vorteilhafter wäre, wenigstens' einen Teil derselbendem allgemeinen Weidgang zu entziehen, aufzuforstenoder den Gemeindegliedern zu lebenslänglicher Be-nutzung auszuteilen.
Dadurch würden sowohl die einzelnen Privatper-sonen, welchen ein Stück der Allmend zugeteilt würde,als auch die Gemeinden und der Staat gewinnen.
Wir können auf das interessante Gutachten andieser Stelle nicht näher eingehen, doch wollen wirhier noch bemerken, dass sich die Kommission vonder Yerteilung der Allmenden auch für das Armen-wesen sehr wohlthätige Folgen versprach.
Yiele, die jetzt vom Almosen leben, würden esnach Ansicht der Kommission nicht mehr nötig haben,wenn sie ein Stück Land erhielten, worauf sie ihrenotwendigen Nahrungsmittel pflanzen könnten, „siewürden aus dem Elend in den Wohlstand versetzt undvermittelst dessen ihr Herz mit stärkeren Banden andas Vaterland geheftet werden“. „Yiele Zeit, die jetztwegen den Allmenden in Müssiggang und anderenLastern verschwendet wird, würde zum Anbau vonallerhand Lebensmittlen verwendet werden.“ „Es wäreein sehr dienliches Mittel, sie dem Müssiggang zu ent-reissen, wenn ihnen das Almosen gezucket wurde,wenn sie ihr Land nicht arbeiten würden.“ Den Er-trag eines besonderen Stückes könnte man zur Äuf-nung des Armenfonds verwenden, etc.
Die Räte Hessen sich durch die angeführten Gründeüberzeugen und erteilten der Landesökonomiekommis-sion am 10. Mai 1765 Instruktion, die Verteilungen derAllmenden da, wo sich Neigung dazu zeige, zu be-