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Diese Tendenz tritt auch hervor in den zahlreichenAllmendverieilungen, die seit dem Jahre 1765 bis ansEnde des Jahrhunderts unter Aufsicht der Landesöko-nomie-Kommission vorgenommen wurden.
Die Anregung hierzu ging von der ökonomischenGesellschaft aus, die schon seit den ersten Jahren ihresBestehens den Allmendverhältnissen, sowie den Weide-rechten auf Brachfeldern und Matten ihre Aufmerksam-keit zuwandte.
Die Fragen, wie die Benutzung der Allmendenverbessert und der Weidgang eingeschränkt werdenkönnte, wurden auch in Preisschriften behandelt, wo-von mehrere im Druck erschienen und den Verhand-lungen der Gesellschaft beigegehen worden sind.
Am 29. November 1764 brachte Grafenried, derHerrschaftsherr von Burgistein, ein eifriges Mitglied derökonomischen Gesellschaft, diese Angelegenheit auchim Grossen Rat zur Sprache, welcher dieselbe erheb-lich erklärte und der Vennerkammer zur Prüfung über-wies. Auf Antrag dieser Behörde wurde dann am21. Dezember 1764 beschlossen, eine besondere „Lan-des-Okonomie-Kommission“ einzusetzen, die aus einemRatsherrn als Vorsitzendem und 8 Mitgliedern desGrossen Rates bestehen sollte 1 ).
Die erste Aufgabe, welche der Landesökonomie-kommission zugewiesen wurde, ging dahin, über dieVerteilung der Allmenden ein Gutachten abzufassenund den Räten über die wünschenswerten MassfegelnVorschläge zu machen 2 ). 4
‘) In die Kommission wurden neben andern auch Albrechtvon Haller und Grafenried von Burgistein gewählt.
2 ) Später wurden der Kommission auch noch andere Auf-gaben, die mit der Landwirtschaft im Zusammenhang stehen, zu-gewiesen, so besonders die Beförderung der Viehzucht.