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Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
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Nach diesem Reglement wurde also jede Haus-haltung,die in der Gemeind Steur und Brauch ent-richtet, gleich berücksichtigt.

An andern Orten hingegen erhielten nur die bür-gerlichen Haushaltungen Lose.

Derartige Teilungen, bei welchen die Rechte derGüterbesitzer auf die Allmendnutzung gar nicht be-rücksichtigt wurden, fanden besonders im Oberaargaustatt. In andern Landesgegenden wurde den Recht-samen mehr Rechnung getragen.')

Unter allen Umständen fiel aber bei diesen Tei-lungen für die Burger etwas ab, indem ihnen überallLose zugesprochen wurden, die mit der Zeit einenwesentlichen Bestandteil des Burgernutzens bildeten.

Damit hatten die persönlichen Ansprüche imKampj um Wald und Allmend einen neuen Vorsjftunggegenüber den nach altem Prinzip auf dem Güterbe-sitz beruhenden Rechtsamen gewonnen, was nicht wenigdazu beitrug, die Ausbildung von eigentlichen Burger-gemeinden am Platz der alten Realverbände zu be-fördern.

Für die Armenpflege hatten diese Allmendvertei-lungen, wie sich mit der Zeit zeigen sollte, nicht diegünstigen Folgen, die man sich davon versprochenhatte. 2 ) Momentan mögen sie aber für die Gemeinden

*) Überhaupt konnten die Verteilungen hauptsächlich da, woum diese Zeit der Weidgang mit der Stallfütterung vertauschtwurde, also im Flachlande, Vorkommen. In den Berggegendenwurde hingegen die alte Nutzungsart beibehalten.

Im Emmenthal, wo überhaupt die Entwicklung der Gemein-den teilweise eine durchaus eigenartige ist, waren die Wälder undAllmenden teilweise schon früher nach den Höfen verteilt worden,und zwar nicht nur zur Nutzniessung, sondern als Eigentum. Darauserklärt es sich, warum wir hier so wenig Burgergüter finden.

*) Wir werden in einem folgenden Abschnitt sehen, dass mandiese Verteilungen schon nach wenigen Jahrzehnten vielfach alsMissgriff betrachtete.