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Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
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eine Erleichterung mit sich gebracht haben, indem sichnun eine Anzahl von Familien, die bis dahin unter-stützt werden mussten, selbständig durchbringenkonnten, besonders wenn sie neben den Allmendlosennoch die früherenArmenrütinen beibehalten durften.

Schluss.

Fassen wir die Darstellung der Entwicklung desArmen- und Gemeindewesens im 18. Jahrhundert zumSchlüsse dieses Abschnitts noch kurz zusammen, sobekommen wir folgendes Bild:

Yon einer gesetzgeberischen Thätigkeit, wie siedas 17. Jahrhundert in Bezug auf das Armenwesenentfaltet hatte, war im 18. keine Iiede mehr. DieBasis für die gesamte Organisation der Armenpflegeblieb fortwährend die Bettelordnung von 1690.

Die neuen Bettelordnungen, die noch erlassenwurden, enthielten nur Bestimmungen über die Bettel-polizei und Massregeln gegen das herumschweifendeGesindel. Das einzige organisatorische Werk vongrösserer Bedeutung war die Errichtung der Land-sassenkorporation zu Ende der siebziger Jahre.

Der Staat beteiligte sich an der Armenpflege durchseine Versorgungsanstalten, die zum Teil neu organisiertund in zweckmässigeren Gebäuden untergebracht wur-den. Die hervorragendsten Leistungen auf diesem Ge-biet waren die Neubauten für den Burgerspital unddieInsel.

Ferner wurden sowohl aus der Staatskasse als vonden Landvogteien und Schaffnereien aus an Gemeindenund einzelne Personen Unterstützungen verabfolgt.

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