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Die neue Verfassung wurde dem Bernervolke am4. Juni 1893 zur Abstimmung vorgelegt und mit56,424 gegen 15,565 Stimmen angenommen.
"Wie die Bestimmungen über das Gemeindewesenihren Ausbau durch die Gesetzgebung erhalten werden,bleibt noch zu gewärtigen.
Schluss.
Wir haben in unserer Darstellung den Versuchgemacht, die Entwicklung der öffentlichen Armen-pflege J ) des Kantons Bern im Zusammenhang mit den
') Die Privatwohltliätigkeit mussten wir, um nicht allzuvielRaum zu beanspruchen, in unserer Darstellung beiseite lassen.Dies konnte um so eher geschehen, als hierüber schon eine ganzeAnzahl von Arbeiten vorhanden ist.
Uber die Wirksamkeit Fellenbergs und die Armenschule zuHofwyl existiert eine ziemlich umfangreiche Litteratur; die Wirk-samkeit des „Vereins für christliche Volksbildung“ hat uns JeremiasGotthelf in seiner „Armennot“ geschildert.
Wertvolle Angaben findet man in der Darstellung der amt-lichen und freiwilligen Armenpflege der Schweiz, welche im Jahre1878 im Aufträge der schweizerischen statistischen Gesellschaftherausgegeben wurde. Der Teil über die freiwillige Armenpflegeist von Pfarrer Trechsel in Sigriswyl bearbeitet.
Vergl. ferner die Arbeiten von Notar Jäggi: Die wohlthätigenAnstalten und gemeinnützigen Gesellschaften in Bern (1878).
Dr. S. Schwab und K. Demme: Die Armenpflege der StadtBern und die von ihr benutzten wohlthätigen Anstalten desKantons (1889).
Uber die Anstalten für Krankenpflege findet man Auskunftin den Mitteilungen des statistischen Bureaus, 1892, II. In Bezugauf die Armenpflege des Jura sind besonders die Arbeiten desHerrn Dr. S. Schwab zu vergleichen.
Uber den gegenwärtigen Zustand der amtlichen und frei-willigen Armenpflege wird eine auf besondern Erhebungen basiertestatistische Darstellung Aufschluss geben, die im Aufträge derschweizerischen statistischen Gesellschaft durch Herrn Dr. Grafbearbeitet wird.
Daneben sind noch die Jahresberichte der verschiedenenAnstalten, Vereine etc. zu vergleichen.