Buch 
Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
Entstehung
Seite
513
JPEG-Download
 

5l3

wirtschaftlichen Zuständen, den Gemeinde- und Nieder-lassungsverhältnissen zu schildern.

Das Bild, das sich dabei ergeben hat, ist ein ausser-ordentlich wechselvolles. Es lässt sich daraus ersehen,dass im Kanton Bern schon die verschiedenartigstenVersuche gemacht worden sind, um die Armenpflegeden Bedürfnissen der Zeit entsprechend zu regeln. Aufdie Dauer hat sich aber keine Organisation als ge-nügend erwiesen.

Auf die Armenpflege des Mittelalters, die haupt-sächlich durch die Kirche, die genossenschaftlichenKorporationen und die Grundherrschaften ausgeübtwurde, folgte das System der Reformationszeit, beiwelchem die Wirksamkeit des Staates und die Privat-loohlthätigheit im Vordergrund stehen. Von der zweitenHälfte des 16. Jahrhunderts an wurde eine ganze Reihevon v Bettelordmmgen u erlassen. Die Armenpflegewurde durch dieselben den Gemeinden nicht nur alsChristenpflicht, sondern auch als Rechtspflicht über-tragen. Eine Ausgleichung der Armenlast sollte sowohldurch die Gemeinden unter sich, als durch den Staaterfolgen.

Eine Durchführung dieser Mandate war aber erstseit den letzten Decennien des 17. Jahrhunderts, nachEinführung der persönlichen und erblichen Heimat-rechte in den Landgemeinden möglich. Dadurch wurdedie Armenpflege einebürgerliche ; die Unterstützungs-pflicht fiel nicht mehr, wie nach den früheren Bettel-ordnungen, den Wohngemeinden, sondern den Heimat-gemeinden zu. Daneben leistete, wie wir an Beispielenaus dem 18. Jahrhundert nachgewiesen haben, auchder Staat sehr viel für die Armen- und Krankenpflege.

Im 19. Jahrhundert bildete bis 1846 die Armen-ordnung von 1807 die Basis der Organisation, die im

33